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Rote Liste der Amphibien: Welche stehen drauf?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Amphibien

Besonders geschützte Amphibien* töten oder verletzen

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergBis zu 50.000 €
BayernBis zu 50.000 €
BerlinBis zu 50.000 €
BrandenburgBis zu 65.000 €
BremenBis zu 50.000 €
HamburgBis zu 50.000 €
HessenBis zu 50.000 €
Mecklenburg-VorpommernBis zu 20.000 €
NiedersachsenBis zu 50.000 €
Nordrhein-WestfalenBis zu 50.000 €
Rheinland-PfalzBis zu 5.000 €
SaarlandBis zu 10.000 €
SachsenBis zu 50.000 €
Sachsen-AnhaltBis zu 50.000 €
Schleswig-HolsteinBis zu 50.000 €
ThüringenBis zu 50.000 €

*Besonders geschützte Amphibien sind z.B.: Chinesische Rotbauchunke, Kleinasiatischer Laubfrosch, Urmia-Molch, Türkischer Bergbachmolch und alle weiteren Amphibien, die in Europa leben

FAQ: Tierschutz für Amphibien

Welche Lurche sind in Deutschland bedroht?

In Deutschland gehören zum Beispiel Geburtshelferkröten oder Gelbbauchunken zu den bedrohten Amphibien. Hier finden Sie weitere Beispiele.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich Amphibien töte oder verletze?

Die einzelnen Bußgelder werden von den Bundesländern individuell festgelegt. Hier finden Sie eine Übersicht der Sanktionen im jeweiligen Bundesland.

Bedrohte Amphibien in Deutschland

Zwar existieren weltweit über 7000 Amphibien-Arten, in Europa sind aber weniger als 100 von diesen in der freien Wildbahn heimisch. In Deutschland sind es sogar nur um die 20 Arten, die in freier Natur leben. Etwa 60 Prozent dieser Amphibien sind heute vom Aussterben bedroht und auf der Roten Liste für Amphibien zu finden. Sie gehören zu den gefährdeten Arten Deutschlands.

Auf der Roten Liste stehen viele Amphibien. Verschmutztes Gewässer zerstört ihren Lebensraum
Auf der Roten Liste stehen viele Amphibien. Verschmutztes Gewässer zerstört ihren Lebensraum

Lurche, wie Amphibien auch genannt werden, sind für giftige Substanzen in ihrer Umwelt besonders anfällig, da sie diese durch ihre teilweise durchlässige Haut aufnehmen können. Anders als beispielsweise Reptilien atmen sie nämlich durch die Haut.

Für den Schutz der Lurche ist es aus diesem Grund sinnvoll, die Schadstoff-Belastung in ihrem Lebensraum zu reduzieren. Das kommt nicht nur den bedrohten Amphibien zu Gute, sondern steigert auch die Lebensqualität für die Menschen.

Bedrohte Lurche retten

Die Rote Liste für Amphibien zeigt, dass viele Kriechtiere in Deutschland zu den bedrohten Lurchen gehören:

  • Geburtshelferkröte
  • Gelbbauchunke
  • Kleiner Wasserfrosch
  • Knoblauchkröte
  • Laubfrosch
  • Moorfrosch
  • Rotbauchunke
  • Wechselkröte

Die Rote Liste und die gefährdeten Amphibien

Die Roten Listen erscheinen regelmäßig, um die Flora und Fauna Deutschlands zu analysieren und bedrohte Arten rechtzeitig ausfindig zu machen. Bei den Kriechtieren besteht Handlungsbedarf, um bedrohte Amphibien vom Aussterben zu bewahren. Die Roten Listen sind jedoch gesetzlich nicht bindend; lediglich Tierarten, die als schützenswert in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen werden, stehen unter besonderem Artenschutz.

Sämtliche Amphibien, die in Europa leben, sind im Naturschutzgesetz als “besonders schützenswert” klassifiziert. Es ist streng verboten, Tiere dieser Spezies zu fangen, zu stören, ihren Lebensraum zu zerstören oder gar die Tiere selbst zu töten.

Froschschutz und Kröten-Naturschutz

Der Frösche-Naturschutz hilft den Tieren bei ihrer "Laichwanderung"
Der Frösche-Naturschutz hilft den Tieren bei ihrer “Laichwanderung”

Der Frösche-Artenschutz kümmert sich zum einen um den Lebensraum der heimischen Frösche. Die Einrichtung von Naturschutzgebieten verhindert eine weitere Verdrängung der bedrohten Amphibien aus ihrem Lebensraum. Bei der jährlichen Froschwanderung (die sogenannte “Laichwanderung”, die jeweils im Frühling stattfindet) kümmern sich viele ehrenamtliche Helfer um einen sicheren Ablauf der Wanderung. Vielerorts sind auch die Straßen gesperrt, um zu verhindern, dass wandernde Frösche und Kröten – welche ebenfalls in großen Gruppen von einem Ort zum anderen wandern –  überfahren werden.

Auch exotische Frösche stehen unter Naturschutz. Deswegen sind die Besitzer von exotischen Fröschen aus den Familien Dendrobatidae und Mantella dazu verpflichtet, sich beim Kauf einen Herkunftsnachweis des Frosches ausstellen zu lassen, und diesen unmittelbar bei der zuständigen Behörde einzureichen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzgesetz vor, der als Ordnungswidrigkeit gezählt wird und ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Video: So verhalten Sie sich bei einer Krötenwanderung richtig

Was es bei einer Krötenwanderung zu beachten gilt

Feuersalamander-Naturschutz

Feuersalamander benötigen in ihrem Lebensraum Quellbäche sowie feuchte Laubmischwälder. In Deutschland findet sich ein so gestalteter Lebensraum immer seltener, weswegen in vielen Regionen die Salamander selten geworden sind. Der Tierschutz für Feuersalamander hat sich zum Ziel gesetzt, dass die noch bestehenden Lebensräume erhalten bleiben. Nur so kann der Salamander weiterhin in Deutschland leben.

Auch der Molch-Naturschutz darf nicht vernachlässigt werden. In Deutschland leben fünf verschiedene Molch-Arten. Die Kammmolche gehören dabei zu den gefährdetsten Molchen. Molche leben vorwiegend im Wasser; an Land bewegen sie sich recht langsam. Gelangen sie auf eine befahrene Straße, werden sie oft überfahren. Zusammen mit ihrem schwindendem Lebensraum führt dies zur starken Gefährdung der Molche.

Anhand der roten Liste wird ersichtlich, dass viele Amphibien hierzulande bedroht sind. Vor allem jene Arten, die außerhalb von Deutschland nicht vorkommen, verdienen besonderen Schutz.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. bananenkuchenkauer
    Am 5. August 2023 um 21:19

    Ich habe vor kurzem eine Erdkröte die auf einen Rasen wollte aber es nicht konnte da der Randstein zu hoch war aufgehoben und sie auf den Rasen gebracht. Ich habe davor aber noch ein Roundsnap verschickt wo ich die Kröte in der Hand halte. Eine sagte ich würde mich damit strafbar machen und ich habe die nicht verletzt oder so sondern sie wieder ausgesetzt. Kann man dafür betraft werden?

  2. Yvonne G.
    Am 27. Juni 2019 um 12:11

    Wo kann man denn einen Verstoss melden?
    Bei uns (Frankfurt/Main) wurde ein seit wahrscheinlich Jahrzehnten von Kröten genutzter Tümpel vom dazugehörigen Wasserwerk letztes Jahr komplett gesäubert mit dem Ergebnis, dass nun kein Wasser mehr stehen bleibt, sondern durchsickert. Nachdem die Kröten trotzdem dort ihren Laich abgelegt haben, hat das Wasserwerk sich bereit erklärt bis zum Ende der Entwicklung das Wasser auf einem bestimmten Stand zu halten. Gestern wurde das Wasser den ganzen Tag abgestellt. Abends (bei 37° Tagestemperatur) war praktisch alles Wasser verdunstet und durchgesickert. Die Kaulquappen sind fast alle verendet. Eine ganze Population wurde einfach ausgelöscht. Ich möchte diesen Fall zur Anzeige bringen.

  3. Ivan
    Am 29. August 2018 um 9:08

    Warum in Bußgeldkatalog steht nichts über Mensch?

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