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Angeln ohne Angelschein in Bayern – Welche Bußgelder sind möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Angeln ist ohne Angelschein in Bayern normalerweise nicht möglich

Ist das Fischen oder Angeln ohne Angelschein in Bayern erlaubt?
Ist das Fischen oder Angeln ohne Angelschein in Bayern erlaubt?

Ein Angelurlaub in Bayern bietet sich an, denn aufgrund der malerischen Landschaften ist das Fischen in der Region besonders schön. Das Land bietet Zander, Hecht, Karpfen und weitere Speisefische, die manche Restaurants an nahe liegenden Teichen und Seen gleich zubereiten. Wer in seinem Urlaub angeln will und das in Bayern, sollte sich jedoch vorher einige Regeln durchlesen.

In Bayern ist der Angelschein notwendig, um Fische angeln zu dürfen. Wer sein 18. Lebensjahr vollendet hat, sich nur kurzfristig in Deutschland aufhält und keinen Wohnsitz hier unterhält, darf einen Fischereischein auch ohne Fischerprüfung beantragen. Diese Regelung betrifft eher Touristen.

Das Angeln in Bayern, ohne dafür einen gültigen Angelschein zu besitzen, kann teuer werden. Alle Bußgelder und Maßnahmen finden Sie in der Tabelle.

Tat­bestandFol­gen
Hinweis: Sollten Sie einen der Tatbestände vorsätzlich begehen, können Ihre Angel sowie weitere Fanggeräte eingezogen werden.
Ang­eln ohne Angel­scheinFreiheits­strafe bis zu zwei Jah­ren oder Geld­strafe, Ent­ziehung des Fischerei­scheins
Kei­nen Fischerei­schein bei sich ge­führt oder nicht aus­ge­händigtBuß­geld bis zu 5.000 Euro
Mit­geführte Fang­geräte, gefang­ene Fische oder Fisch­behälter nicht zur Prü­fung aus­hän­digenBuß­geld bis zu 5.000 Euro
Fische ver­scheucht, trotz Ab­mahnungBuß­geld bis zu 5.000 Euro
Fische wäh­rend der Schon­zeiten oder vor Er­reich­ung der Schon­maße fang­enBuß­geld bis zu 5.000 Euro
…und nicht wie­der in das Ge­wäs­ser zurück­gesetztBuß­geld bis zu 5.000 Euro
Elektro­fischerei aus­üben ohne Ge­neh­migungBuß­geld bis zu 5.000 Euro
Tote Fische nicht unver­züglich dem Ge­wäs­ser ent­nehmen oder dem Ge­wäs­ser zu­führenBuß­geld bis zu 5.000 Euro

FAQ: Angeln ohne Angelschein in Bayern

Darf ich ohne Angelschein in Bayern angeln?

Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch wer in Bayern angeln möchte, benötigt hierfür grundsätzlich einen Fischereischein (umgangssprachlich: Angelschein). So schreibt es Art. 57 des Bayerischen Gesetzes (BayFischG) vor.

Lässt das Bayerische Fischereirecht Ausnahmen von dieser Pflicht zu?

Ja. Sie brauchen z. B. dann keinen Angelschein, wenn Sie einen Fischereischein-Inhaber beim Fischfang unterstützen.

Darf ich denn so ohne weiteres überall angeln, wenn ich einen Angelschein habe?

Nein, der Fischereischein allein reicht noch nicht aus. Angler benötigen zusätzlich eine entsprechende Erlaubnis für das jeweilige Gewässer, den sogenannten Fischereierlaubnisschein. Anderenfalls machen sie sich u. U. wegen Fischwilderei strafbar.

Das Wichtigste zum Angeln in Bayern

Angeln ohne Angelschein in Bayern kann mit einer Freiheitsstrafe enden
Angeln ohne Angelschein in Bayern kann im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

In Bayern gibt es zwei wichtige Gesetze, die das Angeln und den Angelschein betreffen:

  • Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
  • Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)

Angler aus anderen Bundesländern dürfen auch in Bayern einen Fisch angeln, sofern sie einen gültigen Angelschein besitzen. Eine Ausnahme vom Angeln in Bayern ohne Schein gibt es jedoch. Hat ein Urlauber aus einem anderen Bundesland den Fischereischein unter erleichterten Bedingungen oder ohne Prüfung abgelegt, ist er hier nicht gültig.

Die von US-Streitkräften in Deutschland durchgeführte Fischerprüfung ist in Bayern jedoch anerkannt.

Ohne Prüfung dürfen folgende Personen in Bayern Fische angeln:

  • Personen, die in der Zeit vom 1. Januar 1971 bis zum 31. August 1986 die Fischerei beruflich ausgeübt haben (Berufsfischerei) und einen Fischereischein besitzen
  • Personen, die die Abschluss- oder Meisterprüfung vom Ausbildungsberuf Fischwirt bestanden haben oder in diesem Beruf ausgebildet werden und bereits an der Zwischenprüfung teilgenommen haben
  • Angler, die von der landesgesetzlichen Pflicht zur Ablegung einer Fischerprüfung befreit wurden, und einen Fischereischein besitzen
  • Volljährige, die zu mindestens 80 Prozent eine geistige Behinderung nachweisen (oder 50 Prozent, wenn sie eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung besucht haben oder besuchen sowie körperlich schwerbehinderte Menschen) und aus diesem Grund nicht an der Fischereiprüfung teilnehmen können, aber einen Fischereischein besitzen

Zudem benennt das Bayerische Fischereigesetz Schonzeiten für bestimmte Fische. So dürfen beispielsweise die Bachforelle (Schonzeit: 1. Oktober bis 28. Februar, Schonmaß: 26 cm), Huchen (15. Februar bis 31. Mai, 90 cm), Schleie (keine Schonzeit, 26 cm), Barbe (1. Mai bis 15. Juni, 40 cm) und Hecht (15. Februar bis 15. April, 50 cm) nur außerhalb der angegebenen Zeit geangelt werden. Die Schonmaße gelten das gesamte Jahr über.

Die jeweiligen Bezirke dürfen diese Liste jedoch abändern. Zudem können sie die zulässigen Fangarten und -geräte erlauben oder verbieten. Das Angeln in Bayern ist nur unter Beobachtung der Schonzeiten erlaubt. Wer dies nicht beachtet, muss mit Bußgeldern und weiteren Strafen rechnen.

Folgende Verbote gelten für die bayerischen Gewässer:

  • Das „Fischen unter Verwendung von Sprengstoffen, Giften, Betäubungsmitteln, Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln, Harpunen, Speeren, Pfeilen und groben Werkzeugen“ (Quelle: § 15 Abs. 1 AVBayFiG) ist verboten.
  • Das Angeln in Bayern mit lebendem Köder ist verboten
  • Elektrischer Strom, um Fische zu angeln, ist verboten

Zudem darf jeder Angler nur maximal zwei Handangeln benutzen. Angeln ohne Angelschein in Bayern kann teuer werden und sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Das Fliegenfischen und Forellenangeln ist in Bayern natürlich erlaubt. Es wird empfohlen, vor dem ersten Fliegenfischen in Bayern einen Theorie- und Praxiskurs zu absolvieren. Dieser ist jedoch keine Pflicht.

Angelschein machen in Bayern

Das Angeln in Bayern ist in der Regel nur mit einem gültigen Fischereischein erlaubt
Das Angeln in Bayern ist in der Regel nur mit einem gültigen Fischereischein erlaubt.

Das Angeln ist also in Bayern, ohne dafür einen Angelschein zu besitzen, kaum möglich. Die Prüfung ist Pflicht. Doch wie genau läuft das Prozedere ab?

Auch für das Angeln in der Oberpfalz oder in Oberbayern ist ein Angelschein oder Fischereischein wichtig. Dieser muss nicht zwingend in Bayern erworben werden. Jedoch muss nachgewiesen werden, dass eine Prüfung abgelegt worden ist.

Der erste Schritt zum Fischereischein, um in Bayern angeln zu können, ist der Angelkurs für Anfänger. Hier lernen Sie alles Wichtige zur Fisch- und Gewässerkunde sowie zu den unterschiedlichen Fanggeräten. Neben der Theorie gibt es auch praktische Elemente.

Oftmals gibt es ein Stempelsystem, sodass der Teilnehmer in jeder Stunde anwesend sein muss. In der Regel muss er an 30 Präsenzstunden teilnehmen.

Danach erfolgt die Fischerprüfung zum Angeln in Bayern. Diese muss seit einiger Zeit online über den Verwaltungsservice des Landes Bayern abgelegt werden. Dies geschieht an einem Prüfungs-PC in den vielen Lokalen, mit denen der Landesangelverein Beziehungen unterhält. Wer seinen Angelschein in München absolvieren will, hat gute Chancen ein nahes Lokal zu finden, da in der Hauptstadt vergleichsweise viele Prüfungstermine angeboten werden.

Die Fischerprüfung besteht in Bayern aus fünf Fachgebieten mit je zwölf Fragen. Insgesamt dürfen lediglich 15 Fehlerpunkte erreicht werden. Ob der Teilnehmer bestanden hat oder durchgefallen ist, erfährt er direkt nach der Prüfung im Lokal.

Nach bestandener Fischerprüfung darf in Bayern geangelt werden. Doch auch in anderen Bundesländern ist das Angeln dann möglich.

Die Kosten für den Angelschein in Bayern

Die Kosten vom Angelschein in Bayern errechnen sich aus verschiedenen Gebühren
Die Kosten vom Angelschein in Bayern errechnen sich aus verschiedenen Gebühren.

Der vorbereitende Angelkurs kostet etwa 150 Euro. Angeln in Bayern ist lebenslang möglich, denn der Angelschein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Dieser kostet noch einmal 35 Euro. Ein Jahresfischereischein für Touristen schlägt mit 7,50 Euro zu Buche.

Wer noch jung ist und in Bayern lebt, muss 5 Euro für den Jugendfischereischein zahlen. Die sogenannte Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins. Sie kann entweder für fünf Jahre oder für immer beantragt werden.

Die fünfjährige Version kostet 40 Euro. Angeln in Bayern mit unbegrenzter Gültigkeit kostet 300 Euro, wenn Sie die Fischereiabgabe mit 14 Jahren bezahlen. Sie wird günstiger, je älter der Angler ist. Bei einer 45-jährigen Person beträgt sie beispielsweise nur noch 160 Euro.

Bei den Kosten für den Fischereischein in Bayern gehört auch die Abgabe für die Prüfung dazu. Sie kostet 30 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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36 Kommentare

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  1. L Michael
    Am 16. September 2021 um 3:49

    Ich habe ein 90% behindertenausweiß kann ich auch ohne einer fischerschein angeln.

  2. Andreas H
    Am 23. Juli 2021 um 12:23

    Ich habe jahrelang in Ungarn gearbeitet und auch dort gewohnt. Dort habe ich eine Fischereiprüfung abgelegt und besitze den Angelschein. Der wird aber nach meinem Umzug nach Bayern nicht anerkannt. Selbst ein Anschreiben an das Landwirtschaftsministerium blieb unbeantwortet. Aus anderen Ländern wie z. B Polen oder Rumänien wird der anerkannt bzw. umgeschrieben. Warum gilt das nicht für alle EU Länder??

  3. Michael L
    Am 18. Juni 2021 um 1:26

    Ich habe ein 80% behindertenausweiß ich bin geistigbehindert meine frage ist ich hab kein angelschein kann ich mir auch so einfach ein Schein in meiner Gemeinde holen?

  4. B. Alexander
    Am 4. Mai 2021 um 22:39

    Hallo, ich habe den Fischereischein /Angelkarte für den Tegernsee, Bayern. Darf ich meinen 16jährigen Sohn, Nichtangler, unter meiner
    Aufsicht mit meiner Angel angeln lassen, wenn ich das Abhaken, Zurücksetzen/Töten übernehme? Gilt das als Unterstützung eines
    Fischereischein-Inhabers beim Fischfang (Ausnahme von der Angelschein-Pflicht nach dem Bayerischen Fischereirecht).
    Vielen Dank für die Antwort.
    Gruß
    Alexander B.

  5. Michael L
    Am 27. März 2021 um 2:32

    Ich hab ein 80% behindertenausweiß und würde gerne angeln brauche ich dafür ein angelschein oder kann ich auch ohne Fischen?

  6. Lehrer.M
    Am 1. Dezember 2020 um 4:52

    Hallo mein name ist Michael Lehner ich habe ein 80% behindertenausweiß und ich bin geistigbehindert ich habe eine frage ob ich einfach so mir einen fischerschein holen kann? Würde mich über ein Antwort freuen

  7. Michael L
    Am 24. November 2020 um 6:45

    Meine frage wurde leider noch nicht beantwortet. Ich habe ein 80% behindertenausweiß kann ich dann einfach so in meiner Gemeinde ein fischerschein abholen?

  8. Michael L
    Am 16. November 2020 um 5:36

    Ich habe ein 80% behindert ausweis ich bin geistig behindert meine frage ist kann ich einfach so ein fischerschein holen?

  9. Karlheinz R
    Am 3. November 2020 um 20:45

    Hallo,
    Ich bin Deutscher, wohne aber seit 30 Jahren in der USA. Kann ich als Tourist in Bayern einen Angelschein/Angelerlaubnis erwerben? Ich Fly-Fische hier in der USA und hab bei meinem letzten “Heimat Urlaub” in Bayern soviel tolle Flüsse zum Fly Fischen gesehen.
    Vielen DAnk,
    Heinz

  10. B. Norbert
    Am 24. Juni 2020 um 15:36

    Hallo ich mache mit meinem Sohn meiner Frau und Enkelin Urlaub am 28.6.2020 für eine Woche am Regen in Nittenau . Wir haben den Angelschein für 5 Jahre. Mein Enkelkind ist 7 Jahre alt, darf Sie mit einer Angelrute auf Friedfische angeln. Wir sind immer in Ihrer Nähe. Wie verhält es sich ?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Gruß Norbert B.

  11. Mario
    Am 22. Juli 2019 um 2:17

    Hallo,
    kann mir bitte jemand erklären was genau das bedeutet, ich meine dem Punkt mit geistiger Behinderung?

    Ohne Prüfung dürfen folgende Personen in Bayern Fische angeln:

    Personen, die in der Zeit vom 1. Januar 1971 bis zum 31. August 1986 die Fischerei beruflich ausgeübt haben (Berufsfischerei) und einen Fischereischein besitzen
    Personen, die die Abschluss- oder Meisterprüfung vom Ausbildungsberuf Fischwirt bestanden haben oder in diesem Beruf ausgebildet werden und bereits an der Zwischenprüfung teilgenommen haben
    Angler, die von der landesgesetzlichen Pflicht zur Ablegung einer Fischerprüfung befreit wurden, und einen Fischereischein besitzen
    Volljährige, die zu mindestens 80 Prozent eine geistige Behinderung nachweisen (oder 50 Prozent, wenn sie eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung besucht haben oder besuchen sowie körperlich schwerbehinderte Menschen) und aus diesem Grund nicht an der Fischereiprüfung teilnehmen können, aber einen Fischereischein besitzen

  12. Nico
    Am 29. April 2019 um 14:37

    Hallo
    Darf ich mit meinen Kollegen in Bayern angeln wenn er einen angelschein hat aber ich nicht und ich unter 18 Jahre bin?

  13. Alex
    Am 3. April 2019 um 20:24

    Hallo, war angeln bei uns am Main, habe ungefähr 15 Stück die kleine Ukelei gefangen, ich weiß, dass man den Fisch töten muss, die sind so klein, ich habe die mit Messer durchgestochen und ins Eimer mit Wasser reingelegt. Ist es eine Straftat gegen Tierschutz, wenn die Fische sich noch bissle bewegen, aber nur die, die gerade gefangen sind ? Danke im Vorraus.

  14. reinhart
    Am 8. Januar 2019 um 13:53

    Wird bei einem Strafbefehl ( 120 000 € ) auch der Fischereischein entzogen .

  15. Robert
    Am 17. Mai 2018 um 14:25

    Hallo. Ich bin Pole, lebe in Bayern, habe einen polnischen Angelschein, einen deutschen Angelschein in Berlin und einen österreichischen Angelschein, kann man auf dieser Basis einen Angelschein in Bayern bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:14

      Hallo Robert,

      normalerweise ist die Ablegung der Prüfung nötig. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Stefan
    Am 3. April 2018 um 23:21

    Hallo, welche Strafe entsteht wenn ich einen Fisch mehr als erlaubt mitnehme? Ist das Diebstahl? Gelten die Fangbeschränkungen nur für Edelfische bzw. dürfte ich soviele z.B. Rotaugen mitnehmen wie ich möchte? Ist eine Forelle ein Fried oder Raubfisch? Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:26

      Hallo Stefan,

      wenden Sie sich bei Fragen dieser Art am besten an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Andreas
    Am 25. Juli 2017 um 19:22

    Hallo, ich war am Wochenende In unserem Vereinsgewässer Angeln und habe dabei drei Schwarzangler beobachtet .
    Ich hebe daraufhin den Gewässerwart informiert welcher auch gleich an den Weiher gekommen ist zusammen haben wir die Herschafften dann gestellt und die Polizei hinzu gerufen . Es waren drei Polen . Welche Strafe werden Sie Bekommen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:27

      Hallo Andreas,

      es wird mit großer Wahrscheinlichkeit wegen Wildfischerei verurteilt. Wie die einzelnen Strafen ausfallen werden, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, da dies vom individuellen Fall abhängig ist.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  18. Lukas
    Am 23. Juli 2017 um 18:32

    Hallo, mein Neffe ist Pole und besitzt einen polnischen Angelschein…Er ist 13Jahre alt und würde gerne auch hier bei uns in Bayern angeln gehen…Er ist zu gerade zu Besuch bei uns…was muss er tun?

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:43

      Hallo Lukas,

      wenden Sie sich am Besten an Ihr örtliches Fischeramt. Dort kann Ihnen Auskunft gegeben werden, welche ausländischen Angelscheine gültig sind und ob es Möglichkeiten eines vorübergehenden Angelscheines gibt.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  19. Bernhard
    Am 11. Februar 2017 um 14:06

    Hi!
    Ich hab hier noch eine andere Frage. Ich selbst bin im Besitz eines Fischereischeines, bin mir aber wegen einer Angelmethode nicht sicher. Darf man in Bayern mit Drop-shot-rig fischen? Das “Tiroler Hölzl” ist verboten, daran kann ich mich noch erinnern, aber bei Drop-shot bin ich mir nicht mehr sicher.
    Danke schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 9:31

      Hallo Bernhard,

      während der Schonzeit von Raubfischen kann auch der Einsatz von Drop Shot problematisch werden. Es empfiehlt sich, eine genaue Absprache mit Ihrem Verein zu suchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 9:17

      Hallo Bernhard,

      uns ist nicht bekannt, dass es ein Verbot für Drop-Shot-Angeln gibt. Allerdings könnten während der Schonzeit bestimmte Ausnahmen gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Daniel
    Am 13. November 2016 um 19:25

    Hallo, ich habe den Fischereischein auf Lebenszeit und eine Frage zur Angelerlaubnis in privaten Gewässern. Reicht rein rechtlich in einem privaten Gewässer in Bayern die MÜNDLICHE Genehmigung des Fischereiberechtigten zum Angeln?
    Danke im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2016 um 10:15

      Hallo Daniel,

      die Genehmigung dürfte auch wirksam sein, wenn sie mündlich erteilt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stephan
        Am 3. Januar 2017 um 21:40

        Stimmt so leider nicht!
        Auch wenn ich als “Gastfischer” in einem Privaten Gewässer den Fischfang ausüben möchte, ist hier zusätzlich zum Fischereischein ein Erlaubnisschein notwendig. Ausnahme: Der Gewässerbesitzer ist während des fischens ständig mit anwesend. Mündliche Vereinbahrungen sind nicht zulässig.

        siehe BayFiG. Art 29
        (4) Wer den Fischfang ausübt, ohne selbst der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter zu sein, muss
        einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den
        Fischereiaufsehern sowie den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

        Einen Erlaubnisschein benötigen nicht
        1. Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel als Helfer des Fischereiberechtigten oder
        Fischereipächters oder Inhabers eines gültigen Erlaubnisscheins in dessen Begleitung,
        2. höchstens drei Personen, die in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters
        den Fischfang ausüben.

  21. S. Nani
    Am 26. Oktober 2016 um 9:51

    Frage: Ich wohne in Würzburg und möchte mit meinem Sohn (9 Jahre alt) angeln gehen. Ich habe kein Angelschein. Wo in Würzburg kann ich ein Angelkurs und die Prüfung machen? Muss mein Sohn auch die Prüfung machen, wenn er nur mit mir angeln geht?
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2016 um 8:44

      Hallo S. Nani,

      Kinder unter zehn dürfen mitangeln, solange sie nicht selbst tätig werden, also das Abködern eines lebenden Fisches bzw. das Betäuben und das Töten ist tabu. Diese Tätigkeit muss der Erwachsene mit Angelschein durchführen. Ansonsten gibt es in Ihrer Umgebung sicher Fischereivereine oder Anglerschulen, welche die Ausbildung ermöglichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Paul
    Am 12. Oktober 2016 um 1:03

    Wo und wie kann man einen Touristen fischerschein in bayern allgäu beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 8:52

      Hallo Paul,

      Sie sollten diesen bei der bayerischen örtlichen Verwaltung und dem örtlichen Amt beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. S. Wilhelm
    Am 15. April 2016 um 18:20

    Frage:Darf mein Freund, der keine staatl. Prüfung absolviert hat, an meinem Pachtweiher angeln wenn ich dabei bin. Ich habe die Prüfung bereits 1978 abgelegt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 9:17

      Hallo Wilhelm,

      jeder, der in Bayern Angeln möchte, muss einen Schein vorweisen – dies gilt auch für private und gepachtete Gewässer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Daniel
        Am 28. August 2016 um 10:57

        Na dann ab nach Berliner, wo das Angel ohne Schein erlaub ist :-)

        • bussgeldkatalog.org
          Am 29. August 2016 um 10:13

          Hallo Daniel,

          das ist so nicht ganz korrekt. Auch in Berlin wird ein Angelschein benötigt. Nur bestimmte Personen oder bestimmte Gewässer sind von dieser Pflicht befreit.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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