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Beim Angeln ohne Angelschein in Bremen drohen Bußgelder!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Angeln in Bremen – grundsätzlich nur mit dem Fischereischein

Das Angeln ist in Bremen gewöhnlich nur mit dem Angel- bzw. Fischereischein möglich.
Das Angeln ist in Bremen gewöhnlich nur mit dem Angel- bzw. Fischereischein möglich.

Bremen ist zwar ein besonders kleines Bundesland in Deutschland, dafür hat es aber eine Menge zu bieten. Angeln in der Weser in Bremen wird als besonderer Tipp von Anglern empfohlen. Zwar sind Sie noch direkt in der Stadt, aber dafür auch am Strand. Das weckt Urlaubsgefühle.

Auch in Bremerhaven lässt es sich gut angeln. Die Weser in Bremen ist groß und fischreich, weshalb es alljährlich viele Hobbyangler in das kleine Bundesland zieht. Doch auch hier gibt es Gesetze und Regelungen, die das Angeln, besonders das Angeln ohne Angelschein, in Bremen reglementieren.

Der Angelschein, wie der Fischereischein umgangssprachlich bezeichnet wird, berechtigt seinen Inhaber zu angeln und zu fischen. Dieser Schein soll gewährleisten, dass das Angeln waid- und tierschutzgerecht erfolgt. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse zur Fisch- und Gewässerkunde werden dem Angler durch diesen Angelschein bestätigt.

TatbestandBußgeld
Hinweis: Geräte und Mittel, die mit der Tat direkt in Verbindung stehen, kann die jeweilige Verwaltungsbehörde einziehen. Für die Küstengewässer ist das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven zuständig. Alle anderen Ordnungswidrigkeiten werden durch die Ortspolizeibehörde verfolgt und geahndet.
fremde Grundstücke trotz Verbot betreten und geangeltbis zu 5.000 Euro
vom Stockfischereirecht Gebrauch macht, obwohl er nicht dazu berechtigt istbis zu 5.000 Euro
verbotene Mittel oder Verfahren beim Fischen verwendetbis zu 5.000 Euro
in Fischwegen geangeltbis zu 5.000 Euro
den Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein nicht vorgewiesenbis zu 5.000 Euro
den Fischereischein nicht mitgeführtbis zu 5.000 Euro
Unterstützung von Personen zugelassen, die keinen Fischereischein besitzen und mit einer Handangel angelnbis zu 5.000 Euro
den Erlaubnisschein nicht vorgezeigt oder ausgehändigtbis zu 5.000 Euro

FAQ: Angeln ohne Angelschein in Bremen

Welche Dokumente brauche ich, um in Bremen angeln zu dürfen?

Grundsätzlich benötigt jeder Angler einen Angelschein (Fischereischein) und einen Fischereierlaubnisschein (auch Gewässerschein oder Angelkarte genannt).

Wie unterscheiden sich diese Scheine?

Angler erhalten den Angelschein (Fischereischein) nur, wenn sie vorher eine Fischerprüfung ablegen. Er ist eine behördliche Genehmigung, überhaupt Fische fangen zu dürfen. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist die Berechtigung, in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen. Diesen Schein können Angler gewöhnlich in Angelläden oder beim Eigentümer bzw. Pächter des Gewässers erwerben.

Darf ich in Bremen ohne Angelschein angeln?

Nein, grundsätzlich benötigt jeder Angler einen Fischerei- bzw. Angelschein (§ 34 Abs. 1 BremFiG). Wer Stockangelei betreiben will, benötigt ebenfalls einen Angelschein (§ § 34 Abs. 1 3 BremFiG)

Angeln ohne einen Angelschein in Bremen zu besitzen – geht das?

Angeln ohne Angelschein ist in Bremen mindestens ordnungswidrig.
Angeln ohne Angelschein ist in Bremen mindestens ordnungswidrig.

Auch in Bremen dürfen Angler grundsätzlich nur mit Angelschein Fische fangen. Damit ist der sogenannte Fischereischein gemeint, den nach § 34 Abs. 1 Bremer Fischereigesetz (BremFiG) jeder Angler bei sich führen muss. Voraussetzung für dessen Erwerb ist eine Fischerprüfung.

Das Bremer Fischereigesetz beschreibt zwar in einem Paragraphen das sogenannte Stockangelrecht für Bremer Bürger. Doch auch dieses berechtigt nicht zum Angeln ohne Angelschein in Bremen.

§ 9 Abs. 1 BremFiG regelt das Stockangeln wie folgt:

Bewohner der Freien Hansestadt Bremen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Fischereiprüfung […] abgelegt haben, sind berechtigt, für den eigenen Bedarf in der Weser, der Kleinen Weser, in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und dem tideabhängigen Teil der Geeste mit höchstens 2 Stockangeln zu fischen. Dies gilt nicht für Gebiete, die Naturschutzgebiete im Sinne des Bremischen Naturschutzgesetzes sind.

§ 34 Abs. 3 BremFiG ergänzt diese Vorschrift dahingehend, dass Stockangler mindestens einen Stockangelschein benötigen, welcher die Stockangel-Gebiete bezeichnet.

Wer die Stockangelei ausführen möchte, benötigt außerdem einen Fischereierlaubnisschein für Bremen. Er kostet 64 Euro.

Übrigens: Der Einsatz von lebendem Köderfisch an der Angel ist verboten. Dies gilt nicht nur für das Angeln im Fluss oder auf Tiere wie den Zander, Aal oder Barsch. Es ist völlig unerheblich, um welche Fischart oder welches Gewässer es sich handelt.

Wer ohne Fischereiprüfung Fische fangen möchte, sollte in den Osten Deutschlands reisen. Angeln ohne Angelschein ist in Brandenburg beispielsweise auf Friedfische erlaubt. Hier gibt es keine Eingrenzung, sodass jeder Hobbyangler Friedfische angeln darf.

Den Fischereischein in Bremen erlangen

Wer also angeln möchte, muss grundsätzlich einen Angelschein in Bremen erwerben. Als Vorbereitung auf die Anglerprüfung müssen die zukünftigen Hobbyangler einen Vorbereitungslehrgang absolvieren, um die nötige Sachkunde nachzuweisen.

Der Kurs wird u.a. als Wochenend- oder Sommerlehrgang angeboten. Die Kurse unter der Woche finden immer zu einem späteren Zeitpunkt statt, damit auch Berufstätige daran teilnehmen können.

In der Regel wird jeder Teilnehmer an einer Einheit aufgeschrieben oder erhält eine Stempelkarte, damit die Anwesenheit nachgewiesen werden kann. Nur wer vollständig anwesend war, wird zur Prüfung zugelassen.

Um in Bremen zu angeln, also nicht mit einer Stockangel, ist die Prüfung unabdingbar. Bei der Prüfung werden Fragen in folgenden Gebieten gestellt:

  • allgemeine Fischkunde
  • spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde (u.a. Fischgehe und Gewässerpflege)
  • Gerätekunde
  • Natur-, Tier- und Umweltschutz
  • fischereiliche Gesetzgebung
Der Angelschein in Bremen besteht aus einer Prüfung, die Kosten verursacht
Der Angelschein in Bremen besteht aus einer Prüfung, die Kosten verursacht

Jede Person ab 14 Jahren kann an der Prüfung teilnehmen. Ist jemand jünger, benötigt er die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Die Prüfung besteht aus einem Fragenbogen mit jeweils zehn Fragen aus den oben genannten Themengebieten, sodass es insgesamt 60 Fragen zu beantworten gilt. Die Prüfung dauert maximal 90 Minuten und erfolgt schriftlich in einer nicht-öffentlichen Prüfungsstelle.

Zwei Prüfer bewerten den Test. Der Prüfling bekommt pro richtiger Antwort einen Punkt. Er muss mindestens sechs Punkte in den einzelnen Gebieten erreichen sowie insgesamt mindestens 45 Punkte, um zu bestehen. Nach der bestandenen Prüfung darf der Teilnehmer offiziell angeln in Bremen und bekommt ein Zeugnis ausgestellt. Mit diesem kann er den Angelschein in Bremen beantragen. Dieser ist auf Lebenszeit gültig.

Neben dem Fischereischein benötigt ein Hobbyangler einen Fischereierlaubnisschein, der die Person dazu befähigt, in dem Gewässer zu angeln. Dieser Schein wird vom Besitzer oder Pächter des Gewässers ausgestellt, in welchen der Angler fischen möchte.

Ein Fischereischein kostet in der Erstausstellung 64 Euro, die Zweitausfertigung kostet 20 Euro. Der Stockangelschein kostet 32 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Nils W.
    Am 8. Januar 2018 um 4:56

    Moin Moin
    ich habe mal eine Frage was mich sehr auf der Zuge liegt
    damals vor ungefähr 29 habe ich mal in Rade unterweser gelebt
    und mein Vater hatte mich früher wo ich noch klein war
    hat er mich zum Angeln mit genommen und da gibt es in Rade unterweser
    ein Gewässer mit den Namen Hinnebecker Fleth und da wollte ich frage
    ob man da auch Angeln darf , ob das gewässer an einen Verein oder Pächter gehört
    und wenn ja wo kann man sich da wenden ich besitze auch ein Fischreischein mit B zeichen
    ich hätte gerne ein paar antworten mfg Nils ( Angler )

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 11:36

      Hallo Nils,

      für Informationen dieser Art müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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