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Angeln ohne Angelschein in MV (Mecklenburg-Vorpommern)

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Angeln ohne Angelschein in MV: Welche Regelungen gibt es?

Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern (MV): Ist das erlaubt?
Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern (MV): Ist das erlaubt?

Mecklenburg-Vorpommern gilt als eines der begehrtesten Bundesländer für Hobbyangler. Mit über 2.000 Seen, einer Küste und Bodden an der Ostsee, die sich über insgesamt 2.000 Kilometer erstrecken und einem Fließgewässer, das zusammen 26.000 Kilometer zählt, ist das Angeln in MV ein absolutes Paradies für Angelfreunde.

Das hat auch die mecklenburg-vorpommerische Landesregierung gemerkt, als die Anzahl der Urlaubsangler kontinuierlich stieg. Aus diesem Grund änderte sie im Jahr 2005 das hiesige Fischereigesetz sowie alle bezugnehmenden Verordnungen, sodass das Angeln ohne Angelschein in MV möglich ist – und das nicht nur für Touristen, sondern auch für Bürger.

Dennoch müssen sich Angler an gewisse Regeln und Gesetze halten. Begehen sie eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat, können sie mit einer Geldbuße oder – im schlimmsten Falle – auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

TatbestandBußgeld
Hinweis: Die obere Fischereibehörde kann Fischereigeräte, Fischereizubehör oder Fischbehälter samt geangelter Fische einziehen, sofern sie zur Begehung benutzt oder nach der Begehung der Tat erlangt wurden.
Fischereierlaubnis nicht mit sich geführtbis zu 75.000 Euro
Fischerei ausgeübt, ohne eine behördliche Erlaubnis zu besitzenbis zu 75.000 Euro
Fischereischein nicht mit sich geführtbis zu 75.000 Euro
Fischerei ausgeübt, ohne die Entrichtung der Fischereiabgabe nachweisen zu könnenbis zu 75.000 Euro
Fischerei nicht mit der Handangel oder der Köderfischsenke ausgeübt (ohne Befugnis dazu)bis zu 75.000 Euro
Fischerei mit Schusswaffen, Speere, Harpunen, Schlingen oder anderweitig verletzenden Geräten ausgeübt bzw. die Mittel einsatzbereit auf dem Wasser mitgeführt (Ausnahme: Angelhaken)bis zu 75.000 Euro
Fischerei mit Sprengstoffen oder anderen ähnlich wirkenden Stoffen ausgeübt bzw. die Mittel einsatzbereit auf dem Wasser mitgeführtbis zu 75.000 Euro
Fischerei mit betäubenden Mitteln ausgeübt bzw. die Mittel einsatzbereit auf dem Wasser mitgeführt bzw. die Elektrofischerei ohne Genehmigung ausgeführtbis zu 75.000 Euro
Fischerei mit vergiftenden Stoffen ausgeübt bzw. die Mittel einsatzbereit auf dem Wasser mitgeführtbis zu 75.000 Euro
Fischerei mit lebenden Köderfischen ausgeübtbis zu 75.000 Euro
Fischereierlaubnis oder Fischereischein nicht unverzüglich zur Prüfung ausgehändigtbis zu 75.000 Euro
mitgeführte Fanggeräte, Fischereizubehör, Fischbehälter oder gefangene Fische nicht zur Prüfung vorgelegtbis zu 75.000 Euro
Fisch während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen (Küstengewässer)bis zu 75.000 Euro
Fisch während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen (Binnengewässer)bis zu 10.000 Euro
Fischereifang an Fischwegen oder in unmittelbar angrenzenden Gewässerstrecken von 100 Metern ausgeübt (Binnengewässer)bis zu 10.000 Euro
Fischerei mit reißenden, klemmenden oder stechenden Fachgeräten ausgeübtbis zu 10.000 Euro

FAQ: Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern

Darf ich ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern angeln?

Nein, grundsätzlich benötigt jeder Angler einen sogenannten Fischereischein (umgangssprachlich: Angelschein). Voraussetzung für dessen Erwerb ist eine entsprechende Sachkunde- bzw. Fischereiprüfung.

Dürfen Touristen ohne Angelschein angeln?

Jein. Touristische “Nicht-Angler” müssen zwar keine Fischereiprüfung ablegen, wie sie für einen Angelschein erforderlich ist. Aber sie benötigen dennoch einen Touristenfischereischein. Dieser gilt für 28 Tage und kostet inklusive Fischereiabgabe 24 Euro.

Ich habe einen Angelschein aus einem anderen Bundesland. Darf ich damit in Mecklenburg-Vorpommern angeln?

Ja, Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden anerkannt, sofern sie gültig sind. Um in bestimmten Gewässern angeln zu dürfen, benötigen Angler zusätzlich eine Angelerlaubnis (Fischereierlaubnisschein).

Der Touristenfischereischein in Mecklenberg-Vorpommern

Angeln in MV (Mecklenburg-Vorpommern) ist auch ohne Angelschein möglich. Der Angelschein wird nicht benötigt, wenn sich Freizeitangler an bestimmte Regelungen halten.

Der Touristenfischereischein in Mecklenburg ist 28 Tage lang gültig und berechtigt zum Angeln ohne Angelschein. In MV gilt er aber nicht nur für Touristen und Urlauber aus dem Ausland, sondern auch für die Bürger des Bundeslandes.

Zudem kann der Zeitraum auch mehrfach verlängert werden. Der „zeitlich befristete Fischereischein“ für Mecklenburg-Vorpommern kann bei den örtlichen Ordnungsbehörden beantragt werden. Die Behörden können aber auch Tourismusbüros, Angelläden und andere Einrichtungen befähigen, diesen auszustellen.

Angeln in MV wird durch den Touristenfischereischein erheblich vereinfacht, da er bereits im Voraus beantragt werden kann. Spätestens 21 Tage vor dem Urlaub kann die Behörde den Schein an die Adresse schicken, damit Sie gleich am ersten Tag der Reise angeln können.

Der Touristenfischereischein von Mecklenburg-Vorpommern ist einzigartig.
Der Touristenfischereischein von Mecklenburg-Vorpommern ist einzigartig.

24 Euro kostet der Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern in der Erstausstellung. Die Verlängerung schlägt mit 13 Euro zu Buche.

Zusätzlich erwerben Sie mit dem Touristenfischereischein aus Mecklenburg die Fischereiabgabemarke und eine Informationsbroschüre. Letztere soll dem Hobbyangler noch einmal das nötige Wissen zum Fischfang vermitteln.

Zudem muss sich der Inhaber vom Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern um eine Angelerlaubnis kümmern. Sie kann direkt bei Fischern, Pächtern bzw. bei örtlichen Angelvereinen erworben werden und bescheinigt, dass der Angler auch an diesem Gewässer fischen darf. Diese Angelerlaubnis gibt es auch in anderen Bundesländern wie beispielsweise beim Angeln in Bayern.

Der Touristenfischereischein befähigt ausschließlich dazu, in Binnen- und Küstengewässern von MV zu angeln. Er ist nicht in anderen Bundesländern gültig und kann auch nicht in einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.

Folgende Dokumente werden zur Erteilung vom zeitlich befristeten Angelschein in MV benötigt:

  • schriftlicher Antrag
  • ausgefülltes Formblatt zur Erklärung über den Erwerb der Kenntnisse des Fischfangs sowie über „Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften“
  • Personalausweis

Den Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern erwerben

Der Touristenfischereischein umgeht zwar die Fischereiprüfung, dennoch ist er nur für Kurzurlaube gedacht. Denn das mehrmalige Verlängern ist doch sehr kostspielig. Aus diesem Grund ist es für Bürger des Landes von Vorteil, einen Angelschein in MV zu erwerben.

Angeln in MV ist nach diesen Schritten möglich:

Der Angelschein ist in MV keine Pflicht.
Der Angelschein ist in MV keine Pflicht.
  1. Fischereilehrgang: Der Lehrgang ist nicht zwingend notwendig, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Jedoch bildet er eine gute Vorbereitung für diesen Test. In der Regel dauert er 25 Stunden. Der Lehrgang kostet etwa 60 Euro für Erwachsene und 40 Euro für Kinder. Letztere können ab dem 10. Lebensjahr daran teilnehmen.
  2. Fischereiprüfung: Entweder nach dem Lehrgang oder der autodidaktischen Vorbereitung muss der Angler eine Fischereiprüfung bestehen. Es gibt fünf Prüfungskomplexe, die aus jeweils zwölf Fragen bestehen. Insgesamt zählt die Prüfung für den Fischereischein von Mecklenburg-Vorpommern 60 Fragen, wofür der Prüfling 90 Minuten Zeit hat.
  3. Prüfungszeugnis: Hat der zukünftige Angler mindestens sechs Fragen in jeder der fünf Komplexe sowie mindestens 45 Fragen richtig beantwortet, erhält er das Prüfungszeugnis. Damit kann er den Fischereischein von Mecklenburg-Vorpommern beantragen.
  4. Angelerlaubnis: Nicht nur in MV, auch in anderen Bundesländern ist die Angelerlaubnis notwendig, um die Angel benutzen zu dürfen. Sie berechtigt dazu, in einem bestimmten Gewässer fischen zu dürfen. Sie wird entweder vom Eigentümer oder Pächter eines Gewässers (Binnengewässer) bzw. bei Angelläden oder der oberen Fischereibehörde (Küstengewässer) ausgestellt. Die Kosten belaufen sich auf: 6 Euro (Tageskarte), 12 Euro (Wochenkarte) sowie zwischen 10 und 30 Euro (Jahreskarte).

Wo kann ich angeln in MV?

Wer den Angelschein oder den Touristenfischereischein besitzt, kann in dem Land angeln. Um einen Anreiz zu geben, haben wir hier einige Angelziele aufgelistet.

Angeln auf Rügen

Rügen ist die größte Insel in Deutschland und liegt an der Ostseeküste. Sie gehört zu Mecklenburg-Vorpommern. Wer auf Rügen angeln möchte, benötigt entweder einen Angelschein oder einen Touristenfischereischein.

Es gibt keinen speziellen Angelschein für Rügen. Die Küstenkarte bzw. Angelerlaubnis erhalten Sie bei der oberen Fischereibehörde. Das Angeln auf Rügen ist damit mit drei Handangeln und je sechs Anbissstellen erlaubt.

Angeln: Die Mecklenburgische Seenplatte lädt ein

Über 1.000 Seen laden in der Mecklenburger Seenplatte zum Angeln ein. Die Müritz bildet das größte Gewässer in der Region und bietet sauberes Wasser sowie ein Fischartenreichtum.

Auch hier benötigen Sie einen Touristenfischereischein oder einen Angelschein sowie eine Angelerlaubnis, um das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern (MV) ohne Bußgelder genießen zu können.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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22 Kommentare

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  1. Benni
    Am 9. August 2022 um 19:51

    Hallo,
    darf man mit den Touristenschein auch auf Raubfische Angeln

  2. René R
    Am 11. Juni 2021 um 13:25

    Hallo. Ich habe gerade das Fischereigesetz MV gelesen. Demnach sind alle möglichen Vergehen Ordnungswidrigkeiten und es gibt quasi keine Straftaten. Ist das so richtig?

  3. Alexa R
    Am 23. Mai 2021 um 19:01

    Hallo guten Tag. Ich habe eine vierteljahresfischereischein in Stadt Gera gemacht in region Thüringen. Kann ich Angeln in MV mit diese vierteljahresfischereischein? Danke

  4. Silvia J.
    Am 23. August 2020 um 14:11

    Wir haben unseren Sohn hier auf Besuch. Mein Mann hat einen Angelschein und ist Mitglied in dem ortsansässigen Angelverband. Unser Sohn hat sich im Rathaus einen Touristenfischereischein für 24 Euro gekauft. Beim Ansehen des Fischereischeins haben wir gesehen, dass auf der letzten Seite noch stand, dass er noch eine Angelkarte benötigt, wenn er Angeln gehen möchte. Eine Broschüre hat er im Rathaus nicht bekommen und es wurde auch nichts über die Angelkarte gesagt. Nun stellen wir fest, dass er 70 Euro für eine Angelkarte für 1 Woche bezahlen müsste. Wie kommen diese Wucherpreise zustande? Mein Mann bezahlt für 1 Jahr 80 Euro beim Angelverband. Ein Küstenangelschein kostet pro Woche 12 Euro, was noch durchaus vernünftig wäre. Wer legt diese Wucherpreise fest? Man hat das Empfinden einer Touristenabzocke.

  5. Peter
    Am 23. April 2020 um 19:01

    Mein Fischerschein aus der DDR würde in Bayern nie anerkannt und demnach auch nicht umgeschrieben.Desweiteren erkennt das Bundesland Bayern keinen Fischerschein aus MV an (Begründung Bayern hat die größte Artenvielfalt an Fischen).

  6. H. Bremer
    Am 8. März 2020 um 0:37

    Ich habe alle Antworten bekommen die ich brauchte. Top, vielen Dank

  7. Bettina S.
    Am 4. August 2019 um 11:23

    Hallo,
    Wir freuen uns schon auf die Urlaubswoche auf dem Darß.
    Ich möchte mit meinem Sohn (15) gern angeln gehen.
    Aktiv bin nur ich.(hatte zu DDR Zeiten einen Angelschein)
    Reicht eine Genehmigung??
    Danke im voraus!
    Gruß Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. August 2019 um 10:56

      Hallo Bettina,

      der DDR-Angelschein ist heute in der Regel nicht mehr gültig, wenn er nicht umgemeldet wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Nadine
    Am 21. April 2019 um 17:02

    Hallo
    mein Sohn ist 13 Jahre alt und wir kommen. Aus NRW. Er besitzt den Jugendfischereischein und hat vor kurzem die Prüfung für den Erwachsenen Fischereischein erfolgreich abgelegt. Leider bekommt er ihn in NRW erst am ab dem 14. Geburtstag ausgehändigt.
    Er macht im Herbst Urlaub in MV am Schweriner See und würde dort gerne angeln. Einen Berechtigungsschein für den See ist durch die mietung der Unterkunft vorhanden.
    Jetzt zu meiner Frage…. Darf er in MV angeln mit diesem Touristen Fischerei Schein obwohl kein Erwachsener mit gültigem Fischereischein dabei ist?
    Gruß Nadine

  9. Frank
    Am 25. März 2019 um 10:44

    Moin, Moin ! 7 Dorsche pro Fangtag auf Rügen ist ok! Jetzt soll man beim filettieren die Filets ganz lassen und die Haut auch dran lassen, in welchem Gesetztblatt steht das denn !!

  10. Jochen
    Am 10. März 2019 um 14:01

    Hallo
    Ich habe vor vielen Jahren die Sportfischereipruefung in NRW abgelegt und wohne demnächst dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern. Hier möchte ich dann gerne in der Ostsee angeln. Muss jetzt noch einmal eine Prüfung ableget werden? Mein PKW Führerschein gilt ja auch bundesweit?

  11. Jana
    Am 26. August 2018 um 16:31

    Ist es richtig das man in MV jetzt keinen Fischereischein mehr braucht?

  12. Mika
    Am 6. Mai 2018 um 2:09

    Darf ich in MV angeln wenn ich in meinem Fischereischein eine Abgabemarke aus einem anderen Bundesland für das aktuelle Jahr eingeklebt habe oder muss ich noch eine Abgabe in MV verrichten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 14:58

      Hallo Mika,

      normalerweise bezieht sich die Angelerlaubnis nur auf das betreffende Bundesland. Unter welchen Bedingungen das Angeln auch ohne Angelschein aus MV möglich ist, erfahren Sie im Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Dagmar F.
    Am 8. April 2018 um 10:19

    Hallo,

    was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen einem Fischereischein und einem Angelschein?
    Nach meinem Verständnis erfolgt Fischerei mit Fangnetzen, Reusen etc.
    Im obigen Text geht es aber ausschließlich um Angeln.

    Besten Gruß,
    Dagmar

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:30

      Hallo Dagmar,

      ein Fischereischein bescheinigt, dass der Angler die staatl. Fischerprüfung erfolgreich absolviert hat. Beim Begriff “Angelschein” handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung, die häufig als Synonym zum Fischereischein verwendet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Markus S.
    Am 19. Oktober 2017 um 13:31

    Hallo !
    Wie sieht es aus wenn ich spontan ( Freitag beschließen Samstag zu Angel )zum nach MV möchte wo bekomme ich dann die erforderliche Erlaubnis oder geht das nicht ? Mit freundlichen Grüßen Markus S.

    [von der Redaktion geändert]

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:34

      Hallo Markus S.,

      Sie benötigen einen Fischereischein. Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden, inwieweit eine kurzfristige Ausstellung möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Bent
    Am 22. September 2017 um 0:08

    Guten Tag,

    Ich besitze einen Angelschein, den ich in Niedersachsen erworben habe (mit abgeschlossener Fischereiprüfung usw.). Muss ich in MV trotzdem einen auf 28 Tage beschränkten Touristenfischereischein erwerben, wenn ich dort im Oktober diesen Jahres an der Küste angelm möchte ?

    Trotz meines Angelscheins bin ich gegenwärtig nicht Mitglied in einem Niedersächsischen Angelverein, falls dies eine Rolle spielt.

    Vielen Dank schonmal,
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 12:08

      Hallo Bent,
      in MV gilt grundsätzlich die Fischereischeinpflicht. Allerdings wird auch der Fischereischein aus einem anderen Bundesland anerkannt, wenn dieser gültig ist und Sie Ihren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ralf D.
    Am 4. April 2017 um 10:21

    Hallo ich habe heute auf Facebook gelesen das man in MV kein angelschein mehr braucht sondern man muss Mitglied werden, ist da was wahres dranne mit freundlichen Gruß Herr D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:24

      Hallo Ralf,

      gemäß dem Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (§ 7) benötigen Sie einen Fischereischein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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