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Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz (RLP)

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Angeln in Rheinland-Pfalz – normalerweise nur mit Angelschein

Angeln ohne Angelschein: Ist das in Rheinland-Pfalz möglich?
Angeln ohne Angelschein: Ist das in Rheinland-Pfalz möglich?

Angeln in Rheinland-Pfalz ist nicht nur wegen des 180 Kilometer langen Rheins für Freizeitangler interessant. Weitere Gewässer sorgen für Abwechslung, Entspannung und Vergnügen. Auch der Laacher See bei Koblenz ist mit seinen 330 Hektar ein regelrechtes Angelmekka. Hechte, Zander, Karpfen und Co. können im Wasser beispielsweise im Westerwald gefangen werden.

Doch diese Freude eröffnet sich einem Angler erst, wenn er einen Angelschein in RLP (Rheinland-Pfalz) erlangt hat. Ansonsten ist das Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz nur mit wenigen Ausnahmen erlaubt, welche es schwierig machen, ohne eine absolvierte Fischereiprüfung zu angeln.

Jedoch gibt es Hoffnung aufgrund der Nähe zu Nachbarländern und der Grenzflüsse. Hier gibt es andere Gesetze, die gelten und Freiheiten für das Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz eröffnen.

Neben diesem Verbot gibt es noch weitere Ordnungswidrigkeiten bezüglich des Angelns in dem Bundesland, welche die nachfolgende Tabelle verdeutlichen soll.

TatbestandBußgeld
Hinweis: Die jeweils zuständige Behörde kann Gegenstände, die sich auf die Begehung der Tat bzw. auf die Vorbereitung dieser beziehen, einziehen.
Fischfang ausgeübt, obwohl der vorgeschriebene Fischereischein oder Erlaubnisschein nicht bei sich geführt wurdebis zu 5000 EUR
Fischfang ausgeübt, obwohl der vorgeschriebene Fischereischein oder Erlaubnisschein nicht zur Kontrolle ausgehändigt wurdebis zu 5000 EUR
Ohne Begleiter Fischfang ausgebüt
(nur mit Jugend- oder Sonderfischereischeins)
bis zu 5000 EUR
Fischfang mit verbotenen Mitteln ausgeübtbis zu 5000 EUR
Fischfang auf Fischwegen ausgeübtbis zu 5000 EUR
Obwohl Angeln für die Person nicht zulässig ist,
Geräte für die Fischerei an oder auf dem Wasser mitgeführt
bis zu 5000 EUR
Auf Verlangen Fang, Ausrüstung oder Köder nicht vorgezeigtbis zu 5000 EUR
Ohne Erlaubnis oder über diese hinaus Elektrofischerei durchgeführtbis zu 5000 EUR
Fische vor Erreichen der Schonmaße geangeltbis zu 5000 EUR
Schonzeiten, Fangverbote oder Anlandeverpflichtung missachtet und den Fischfang dennoch ausgeübtbis zu 5000 EUR
Fangverbot missachtet und lebensfähigen Fisch nicht dem Gewässer zugeführtbis zu 5000 EUR
Fischfang mit lebendem Köder ausgeübtbis zu 5000 EUR
Fischlaich oder Fischnährtiere entnommen oder beschädigtbis zu 5000 EUR
Störung anderer in ihrer Ausübung des Fischfangsbis zu 5000 EUR

FAQ: Angeln ohne Fischereischein (Angelschein) in Rheinland-Pfalz

Brauche ich einen Fischereischein, um in Rheinland-Pfalz angeln zu dürfen?

Ja, wer in Rheinland-Pfalz auf Fischfang gehen will, braucht einen Fischereischein bzw. Angelschein. Nur wer z. B. einen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter beim Fischen unterstützt, braucht hierfür keinen eigenen Angelschein. Ansonsten ist das Angeln ohne Angelschein tabu.

Kann ich sofort angeln gehen, wenn ich den Angelschein habe?

Nein. Sie benötigen außerdem eine Angelerlaubnis (Erlaubnisschein) für den jweiligen Gewässerabschnitt. Diesen erhalten Sie bei örtlichen Anglervereinen oder im Angelfachgeschäft – aber nur, wenn Sie vorher die Fischerprüfung absolviert und den Angelschein erworben haben.

Wie bekomme ich einen Angelschein?

Wer einen Fischereischein erwerben will, muss zuerst eine staatliche Fischerprüfung bestehen. Es ist ratsam, hierfür einen entsprechenden Vorbereitungskurs zu absolvieren, um sich das erforderliche Wissen anzueignen.

Angeln in Rheinland-Pfalz: An der Grenze auch ohne Schein möglich

Angeln ohne Angelschein ist in Rheinland-Pfalz zwar nicht möglich, dafür aber an der Grenze.
Angeln ohne Angelschein ist in Rheinland-Pfalz zwar nicht möglich, dafür aber an der Grenze.

Die Überschrift verrät es ja bereits. An den Grenzgewässern ist das Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz möglich. Im Inneren des Landes gestaltet sich dies ohne gültigen Schein schwierig.

Den Hintergrund für das Recht, keinen Angelschein aus RLP vorzeigen zu müssen, liegt in den jeweiligen Fischereigesetzen der Bundesländer begründet. Im rheinland-pfälzischen Fischereigesetz findet sich bereits im ersten Paragraphen eine Lücke, die das Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz erlaubt.

Und zwar gilt dieses Gesetz nicht für Gewässer, die zum unmittelbaren Haus- und Wohnbereich gehören sowie Fischzuchtanlagen, sofern beides nicht angelfischereilich genutzt wird.

Da hier das Gesetz nicht gilt, benötigen Angler auch keinen Angelschein. Dies ist aber nur eine kleine Ausnahme, die im Gegensatz zur Friedfischerlaubnis in Brandenburg einen auf Deutsch gesagten „Tropfen auf dem heißen Stein“ bedeutet.

Zusätzlich dürfen Sie einen „Fischereiberechtigten, Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen“ (Quelle: § 33 Abs. 1 S. 1 Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz). Dabei ist aber darauf zu achten, dass das Angeln in diesen Gewässern in Rheinland-Pfalz dennoch verboten ist.

Sie dürfen also dem Pächter etc. helfen, aber keine Handangel oder Geräte zum Fang von Köderfischen benutzen.

Angeln ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz: Grenzfälle

Die Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our macht das Angeln in Rheinland-Pfalz bzw. an der Grenze möglich. Jedoch gibt es zwei Eingrenzungen.

Zum einen muss der Angler das 14. Lebensjahr vollendet haben, zum anderen benötigt er einen auf seinen Namen lautenden Fischereierlaubnisschein, der er bei sich zu führen hat.

Am Ufer ist das Angeln mit einer Handangel erlaubt. Hierfür benötigen Sie einen Uferschein. Für Mosel und Sauer gibt es einen Nachenschein, der die Fischerei mit einer Handangel unter Verwendung eines Bootes, Floßes, Nachens oder ähnlichen Vorrichtungen erlaubt.

Zudem gilt er auch für die Our, wobei hier keine Nachenbenutzung erlaubt ist. Der Nachenschein schließt außerdem den Uferschein ein.

Der Angelschein in RLP (Rheinland-Pfalz) und wie Sie ihn erwerben

Um das Angeln nicht mehr ohne Angelschein in Rheinland-Pfalz zu bertreiben, ist die Fischereiprüfung zu absolvieren, für welche der zukünftige Angler einen Vorbereitungslehrgang benötigt. Diese Lehrgänge werden meist im Frühjahr und im Herbst angeboten. Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Wer eine Stunde verpasst, wird in der Regel nicht zur Prüfung zugelassen.

Der Angelschein in RLP kann nur mit einer Fischereiprüfung erlangt werden
Der Angelschein in RLP kann nur mit einer Fischereiprüfung erlangt werden

Der Lehrgang für den Fischereischein in RLP umfasst mindestens 35 Unterrichtsstunden. Zudem erlernen Sie wichtige Informationen über fünf Sachgebiete:

  • allgemeine Fischkunde
  • spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Die Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz dauert maximal 120 Minuten und besteht aus 50 Fragen zu Fischen und Co., also zehn Fragen je Sachgebiet. Sie gilt als bestanden, sobald der Prüfling mindestens sieben Fragen pro Gebiet richtig beantwortet hat. Die Angelvereine in Deutschland organisieren die Schulungen und auch Prüfungen.

Angeln in der Pfalz – Was kostet mich das?

Wer nicht illegal angeln will – also ohne Angelschein – muss in Rheinland-Pfalz auch mit Kosten rechnen. Der Fischereischein in Rheinland-Pfalz verursacht natürlich Kosten. Der Lehrgang schlägt mit 100 Euro für Jugendliche und 150 Euro für Erwachsene zu Buche. Die Prüfung kostet 29 Euro.

Um in Rheinland-Pfalz angeln zu können, müssen Sie außerdem eine Fischereiabgabe zahlen. Diese ist bereits in der Gebühr für den Angelschein aus RLP enthalten. Der Jugendfischereischein kostet etwa sechs Euro, der Jahresschein 12 Euro und der Fünfjahresschein 41 Euro.

Der Fischereischein aus Rheinland-Pfalz ist also entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre gültig. Angeln in Rheinland-Pfalz bzw. an den Grenzflüssen kostet:

  • 15 Euro für einen Jahreserlaubnisschein (Uferschein) bzw. 40 Euro (Nachenschein)
  • zehn Euro für einen Monatserlaubnisschein (Uferschein) bzw. 25 Euro (Nachenschein)
  • fünf Euro für einen Wochenerlaubnisschein (Uferschein) bzw. zehn Euro (Nachenschein)

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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19 Kommentare

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  1. XXL
    Am 12. Dezember 2021 um 11:51

    Hier haben wir Angler die 4 Forellen dürfen , aber mit 14 nach Hause kommen.
    Wo kann man sich da gegen bescherden ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2022 um 9:53

      Hallo XXL,

      wenden Sie sich unter Umständen an die Fischereibehörde Ihres jeweiligen Landes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Denis
    Am 13. Dezember 2020 um 21:46

    Hallo,
    Ich suche schon lange nach meiner Antwort und keiner kann mir sagen wo das geschrieben ist.
    Meine Frage ist angeln vom Boot/Ruderboot/Schlauchboot ist erlaubt.
    Muss ich mein Schlauchboot anmelden? Es ist 2,3m lang.
    Weil ich schon von vielen gehört habe das man ein Boot unter 2,3m nicht anmelden muss und trotzdem von dem Angeln darf. Stimmt das?
    Gruß

  3. wolfgang
    Am 19. Juli 2020 um 12:34

    Frage: Wie lange ist die Wartezeit nach einem Forellenbesatz in einem Vereinsweiher bis zum nächsten Befischen ( Rheinland-Pfalz) ?

  4. Günni der Lückensucher
    Am 12. Juli 2020 um 14:23

    Wenn alle Gesetze im gesamten deutschen Raum einheitlich wären, bezüglich des Angels, würde man nicht darüber diskutieren müssen.

    Aber es gibt Bundesländer die es möglich machen, ohne Angelschein zu fischen, da fragt sich doch jeder der keinen Angelschein hat, wieso das dort geht und im Nachbar Bundesland nicht. (Siehe Corona, jedes Bundesland macht andere Regeln).

    Ich habe keinen Angelschein, informiere mich wo ich ohne Schein angeln darf und gut ist. Fahre 2 mal mit dem VISpas (Nachtschein – 3 Angelschein) nach Holland, angele dort was ich möchte, weis was ich darf und was nicht, frage mich warum das bei uns nicht geht, aber “Geld regiert die BRD’.

    Angele noch nicht so lange, traue mich auch mit 60 Jahren nicht mehr auf die Schulbank für den Angelschein, da in diesem Alter das “vergessen” anfängt, was ich heute lerne weis ich in 1 Woche nicht mehr, ist leider so, aber wenn ich mir im Internet diese Videos anschaue, die Augen etwas gesehen haben, dass bleibt haften, besser als all das, was auf Fragebogen steht.

    Na ja, Gott sei Dank gibt es die Niederlande… sehr schön !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :-)

  5. M. Pfeiffer
    Am 5. Juli 2020 um 11:05

    Guten Tag
    Ich stelle mir immer wieder die Frage,wieso wir Angler diese Betriebswege nur eingeschränkt nutzen dürfen,zum be- und entladen.Es gibt immer wieder das Problem mit der Anlieger Frei klausel!
    Fahren wir in die Anlieger Frei gebiete zum be- und entladen kommt es doch immer wieder zu Probleme mit dem Ordnungsamt das wir das angeblich nicht dürfen.Was aber die Polizei erlaubt. Desweiteren die Klausel Anlieger Frei doch Klar ausdrückt,das wir mit der entsprechenden Gewässerkarte das dürfen.
    Desweiteren auch die Klausel auf eigene Gefahr!
    Wenn ich zu be- entladen einfahre und dabei bei Astbruch ein Schaden zufüge ist dieser nicht Versichert,wie auch Radfahrer und Spaziergänger!
    Wenn dies so Korrekt ist,frage ich noch wieso wir Angler dort nicht Parken dürfen?
    Denn es obliegt doch mir dies als Anlieger zu tuhen,wenn ich für etwaige Schäden selbst verantwortlich bin!
    Das Parken zum Angeln hat in meinen Augen vieles mit sicherheit zu tuhen.
    1. Wenn das Fahrzeug vor Ort ist,kann es im Leben retten.
    Wenn man sich zb schneidet,stürzt usw.
    2. Wenn man einer anderen Person zu Hilfe kommen muß!
    3. Um bei plötzlichen Wetterumschwung Schneller aus der gefahrenzone zu kommen.
    4. Um die Angelausrüstung nicht unbeaufsichtig zu lassen wenn man das Fahrzeug weg fährt oder holt.Denn das ist laut Gesetz grob fahrlässig und lässt einer 3.Person die Gelegenheit zu einer Straftat.
    5. Es hilft auch die Angelstellen sauber zu halten.Da es evtl. den schwarzen Schafen leichter fällt den Müll mitzunehmen.
    6. Angler mit Körperlichen Einschränkungen könne dann auch entlegenere Stellen zu erreichen!

    Also Währe es doch einfach so zu Regeln die Gewässerkarte mit einer Dienstwegnutzungsgebür von 15€ im Jahr aufzustocken(wie zb. Narrenkarte) und somit diese Problem all für allemal zu Klären!
    Wir Angler holen in zukunft unsere Gewässerkarte,zahlen die Diestweggebür.
    Die Amtsgewalten wie Ordnungsamt,Polizei und Gewässerwarte können dann bei nichteinhaltung immer noch entsprechende gebühren eintreiben und sich Umweltsündereltsünder kümmern.

    Klar ist auch das es Wiederstand von NABU usw. geben wird.Aber was ist das größere übel?
    Ein Fahrzeug das steht und nicht betrieben wird oder die ca 5Tonnen Müll die um ca. 3Tonnen gemindert werden könnte?
    Desweiteren haben Angler in ihrer Prüfung gelernt,was Naturschutztechnisch zu tuhen und zu unterlassen ist.
    Was Radfahrer,Badegäste,Wandere und Wildcamper nie in einer Prüfung unterzogen wurde!

    Ich habe seit 16Jahren mein Sportfischereischein und erschrecke in letzter zeit immer wieder wie vermüllt das Rheinufer ist.Aber es sind in den letzten Jahren mehr Wildcamper,Badegäste und auch Radfahrer die ihren Müll dort entsorgen.

    Auch Schutzonen von Wildtieren am Gewässer,sollten für Angler und alle anderen Personen Besser kenntlich gemacht werden.So kann es auch nicht zu Problemen kommen!

    Ich stehe auch gerne bereit dies mit Ihnen Persönlich in einem Gespräch zu Klären.
    Ich denke das es ein Thema ist das uns allen am Herzen liegt und vernünftig unter beachtung aller Punkte zu Klären gilt!
    Denn warum dürfen Jäger,Forstwirte,Ordnungsbeamte,Landwirte usw die Wege nutzen und Anliger dies nicht?

    Freundlicher Gruß
    M.Pfeiffer

    • Matthias D
      Am 17. August 2021 um 15:20

      Bin vollkommen deiner Meinung! An Mosel stehen Schilder: wasserwirtschaftliche Anlage-Benutzen verboten! Mein Auto stand außerhalb des Fahrweges. Bei Polizeikontrolle sagte man mir, daß das Auto außerhalb des Bereiches stehen muss,da man die Anlage benutzt. Betreten jedoch zum Angeln darf man sie,da man die Anlage nicht benutzt. Mit 10euro Ordnungsgeld war ich dabei und bin noch gut weg gekommen. Was haltet Ihr von so einem (entfernt von der Redaktion)? Findet Ihr euch da rein? Für mich pure Schikane,weil sie nichts anderes beanstanden konnten. Aber mit Anglern kann man es ja machen,hilft auch kein Beschwerden,wird nur teurer. (entfernt von der Redaktion) Madü

  6. Fred
    Am 28. Juni 2020 um 10:13

    Hallo:
    Ich habe da ein Problem, ich angel schon seit 60 Jahren am Rhein, daher bin ich nicht mehr der jüngste, im August werde ich 83 Jahre. Habe alle Jahre das Aufräumen im Frühjahr und im Herbst mitgemacht, leider kann ich das nicht mehr, freute mich jedes Jahr aufs Neue, am Wasser zu sitzen, und die Angel in der Hand zu halten und die Natur zu genießen.
    Nun mein Problem, von Jahr zu Jahr wurden immer mehr Fahrwege gesperrt, in diesem Jahr, auch die Einfahrt zum Ölhafen, wo ich in den letzten Jahren geangelt habe, ich komme praktisch mit dem Auto nicht mehr am Rhein. Meine Angelsachen tragen, klappt bei mir nicht mehr so und ich möchte meine letzten Jahre noch das Angeln genießen. Das Rheinland-Pfalz Schiff, die Mitarbeiter fahren auch rein und lassen das Auto stehen, gibt es da eine Möglichkeit, für mich, als Anlieger? Bitte helfen sie mir für irgendeine Möglichkeit.
    Vielen Dank im Voraus.
    Mein Name. Fred [personenbezogene Daten von der Redaktion entfernt]

  7. Marc
    Am 10. Mai 2020 um 14:31

    Also ich muss mal sagen die beiden eh wie se wollen und auf was se wollen und lust haben. Sixher ist es gut eine Schonzeit zu wissen und auch eine Prüfung abzulegen. Aber die Termine sind für den a…. für das ganze Geld was das kostet. Sicher it einmalig . Aber könnte echt flexibler sein von den Prüfungstermin her. Mein schwager ist bewußt auf Aal gegangen und hatte ne Brasse dran, dann made und hatte nen Mini Hecht dran . Leute das ist Natur die beisen auf was sie wollen und wie se wollen . Da hilft ne Schonzeit wenig. Als ob da wo keine Industrie Fischerei existiert eine Überfischung stattfindet. Da lieber eine Regelung was jeder maximal fangen darf. Als so nen hick hack. Alles Geld mache . Aber naja was die wollen muss gemacht werden, da geht keiner gegen freiwillig weil es mehr nerven und geld kostet als der ganze Schein wert ist . Also machen und fertig . Nur Termine müssen flexibler werden und mal einheitlich . Im einen Land ohne Vorbereitung im anderen Bundesland mit 35 Std usw… was nen misst 😂😂

  8. Peitschenangler
    Am 16. Mai 2019 um 13:36

    Angler werden intensiver kontrolliert wie auch bei Verstößen mehr geahndet , als zum Beispiel ausländische Grenzgänger / Verletzer ohne Ausweispapiere

    Aber daß meine Kommentare zensiert bzw. nicht veröffentlicht werden , ist ein Indiz für die Richtigkeit meiner Einschätzung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2019 um 14:57

      Hallo Peitschenangler,

      wir prüfen jeden Kommentar vor der Veröffentlichung, daher dauert es manchmal etwas länger bis ein Kommentar zu sehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Peitschenangler
    Am 15. Mai 2019 um 13:16

    den Petrijünger Klaus – Dieter verstehe ich zum großen Teil recht gut.

    Im Prinzip sind die gesamten finanziellen Aufwände zu teuer, Fischereiprüfung, nun ja , seit Kindheit ( Jahrgang 1952) fische ich schon am Rhein, irgendwann absolvierte ich notwendigerweise die Fischereiprüfung.
    Natürlich mußte ich stets wissen, welche Fische geschont sind u. welche nicht, aber dies stand schon immer auf dem Fischerei – u. Angelkarte, Voraussetzung war/ ist , daß der Angler lesen kann. Fische ich im Ausland , erwerbe ich dort die benötigte Lizenz ohne Angelprüfungsdokumente. Nachdenklich werde ich, seit ich weiß, daß Ausländer ohne Ausweispapiere die deutschen Grenzen verletzten, ohne das dies geahndet wird, fische ich aber ohne Fischerei/ Angellizenz, ist der deutsche Machtapparat (Straf- Bußverfahren) allgegenwärtig.
    Petri Heil euer Peitschenangler

  10. Murat
    Am 12. Februar 2019 um 4:00

    “Gewisse Kenntnisse sind auf jeden Fall erforderlich. Ich muss wissen, was ich wann angeln darf. Auch die korrekte Behandlung des Fanges muss nachgewiesen werden, man muss dem Fisch ja nicht auch noch unnütz Leid zufügen. ”

    Sorry, aber ein paar Stunden Youtube oder Google langen da…

  11. Tobias
    Am 18. Oktober 2018 um 16:52

    Ich kann hier beide Seiten nachvollziehen. Wenn es um die Sicherheit anderer Lebewesen geht, ist es sicherlich wichtig zu lernen, wie mit den Tieren, dem Bestandsschutz etc. umgegangen werden muss. Auf der anderen Seite kann ich Klaus Dieter R. auch nachvollziehen. Irgendwann sind wir so weit, dass man selbst für seinen Hund oder zum Fahrradfahren einen Führerschein und ein Kennzeichen braucht…das kann es irgendwie auch nicht sein. Auf ein bisschen Verstand und Verantwortungsbewusstsein in seinen Bürgern muss der Staat auch Vertrauen. Grüße, Tobias

  12. Robert M.
    Am 15. Oktober 2018 um 10:27

    sehr interresanter bericht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Oktober 2018 um 18:19

      Hallo Robert,

      wir bedanken uns für Ihr positives Feedback.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Olli P.
    Am 20. Juni 2018 um 17:50

    Gewisse Kenntnisse sind auf jeden Fall erforderlich. Ich muss wissen, was ich wann angeln darf. Auch die korrekte Behandlung des Fanges muss nachgewiesen werden, man muss dem Fisch ja nicht auch noch unnütz Leid zufügen.

    Gebühren sollten im Verhältnis stehen, 50 € würden es auch tun. Der ganze Verwaltungsaufwand der Fischerei Behörde lässt sich ohnehin von den Gebühren nicht tragen. Ein Beamter verdient? von 1688 Euro bis hin zu R10, monatlich 11.484 €. Eine gescheite Ausrüstung gibt’s auch nicht umsonst.

    Jedes Hobby kostet eben Geld. Was mich ärgert, das bestimmte Bevölkerungsgruppen einfach nicht kontrolliert werden. Da machen sich die Damen und Herren vom Ordnungsamt in die Hose. Von den Ausnahmen für diese bei den sogenannten Prüfungen mal ganz zu schweigen.

  14. King L.
    Am 19. April 2018 um 9:24

    Herr Klaus-Dieter R. Ihre Ansicht auf die Dinge ist so dermaßen zurückgeblieben, dass es mir dabei fast hochkommt. Wenn Sie sich den Angelschein für 210€ einmalig ein Leben lang nicht leisten können, sollten Sie auf Ihr Hobby verzichten. Zudem ist es enorm wichtig, dass bei dem Angelschein der Umgang mit dem Fisch geschult wird und wann, welche Schonzeiten einzuhalten sind. Wie man sich über sowas aufregen kann ist jeden normaldenkenden Mensch ein Rätsel. Menschen wie Ihnen wünsche ich einmal an einen Kontrolleur zu geraten, der Ihnen den Weg weist.

  15. Klaus-Dieter R
    Am 21. August 2017 um 14:06

    Tja Freunde, ich habe es nicht nur einmal, sondern es schon mehrmals gesagt. Man ist ein Hobbyangler – wer braucht ein *Fischereischein* keiner. Ich Angel schon über 55 Jahre, aber was sich hier abspielt ( z.b Rheinland Pfalz ) sei es von den Fischereibehörden, der Gesetzgeber oder Angelvereinen grenzt schon an einer riesen großen Sauerei. Wer braucht hier, Gewässerkunde, Gerätekunde u.s.w.. Was soll ich damit, und wozu brauche ich als *Angler* eine Fischereiprüfung oder ein Fischereischein die mir so ein haufen Geld kostet, was sich manch einer nicht leisten kann. Diesen ganzen *Mist* brauche ich als *Hobbyangler* nicht. Ich ( man ) weiß auch so über den *Fischen* bescheid was man darf oder nicht darf. Denn diese Gelder die man von uns holt, sind in meinen Augen pure *Abzocke* und *Ausbeutung* wieder nichts. Denn das braucht keiner.
    Viele Angler sind sowas von Sauer – aber was soll’s die Behörden machen ja sowieso was sie wollen – denn sie spielen Gott.

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