Menü

Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Angeln in Sachsen-Anhalt: Was müssen Sie beachten?
Angeln in Sachsen-Anhalt: Was müssen Sie beachten?

Petri Heil in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bietet reizvolle Gewässer für Angler. Ein Geheimtipp unter den Anglern ist der Große Goitzschesee bei Bitterfeld. Einst entstanden durch den Tagebau, ist er während des großen Hochwassers im Jahr 2002 vollgelaufen. Auch Fische schwappten in den See und entwickelten sich.

Nun ist das Wasser klar und der Fischbestand reichlich. Doch nicht nur hier ist das Angeln in Sachsen-Anhalt eine wahre Freude. Auch die Elbe, Halle, der Harz oder Magdeburg sind für einen Urlaub in Deutschland beliebt. Seit September 2013 zieht es zahlreiche Hobbyangler ins Bundesland, denn das Angeln von Fisch ohne Angelschein ist in Sachsen-Anhalt seither offiziell erlaubt.

Jedoch begrenzen die Fischereigesetze und -verordnungen in Sachsen-Anhalt dieses Recht, was nachfolgend erklärt werden soll. Welche Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten in diesem Bundesland auf Sie zukommen können, finden Sie in der Tabelle.

TatbestandBußgeld
Hinweis: § 54 des Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt definiert die Einziehung bestimmter Gegenstände, die sich entweder auf eine Ordnungswidrigkeit beziehen oder zur Begehung oder Vorbereitung gebraucht wurden oder bestimmt worden sind. So können also Fische, Ruten etc. von den Behörden eingezogen werden.
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang ausgeübt, ohne den Fischereierlaubnisschein oder den Fischereischein bei sich zu führen oder die Dokumente nicht auf Verlangen vorgezeigtbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Fischerei unter Verwendung künstlichen Lichts als Lockmittel, elektrischen Stroms, fischverletztender oder -vergiftender Gegenstände ausgeübtbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Fischereigegenstände und -mittel fangfertig an oder auf Gewässern mitgeführt, an denen er nicht angelberechtigt istbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig Fische ausgesetzt, die seuchen- oder ansteckungsverdächtig sindbis zu 5.000 Euro
vorsätzlich oder fahrlässig auf Fischwegen oder auf Strecken ober- oder unterhalb der Fischwege geangeltbis zu 5.000 Euro
Fischfang unter Verwendung von Aalharken, Speeren, Harpunen, Schlingen, Fischgabeln, Reißangeln oder Schusswaffen ausgeübtbis zu 5.000 Euro
Fischfang unter Verwendung von mehr als drei ein- bis dreischenkligen Angelhaken je Angel (Ausnahme: beschwerte Vorfächer) ausgeübtbis zu 5.000 Euro
verbotene Fischarten wie Bachneunauge, Elritze, Lachs, Meerforelle, Stör nachgestellt oder absichtlich gefangen oder getötetbis zu 5.000 Euro
Krebse, Muscheln oder Fischnährtiere der besonders geschützten Arten (siehe Bundesartenschutzverordnung) nachgestellt oder absichtlich gefangen oder getötetbis zu 5.000 Euro
Fische während der Schonzeit oder vor Erreichen der Mindestmaße gefangenbis zu 5.000 Euro
… und nicht unverzüglich wieder schonend in das Gewässer zurückgesetztbis zu 5.000 Euro
wildlebende Fische gefüttert (Ausnahme: Anfüttern zum Zweck des Fischfangs)bis zu 5.000 Euro

FAQ: Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt

Was muss ich aus rechtlicher Sicht beachten, wenn ich in Sachsen-Anhalt angeln will?

Sie brauchen einen gültigen Fischereischein (Angelschein) und eine Angelerlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten. Das sind meistens Angelvereine, Berufsfischer bzw. Eigentümer oder Pächter eines Gewässers.

Mache ich mich strafbar, wenn ich ohne diese Dokumente angeln gehe?

Ja, das gilt unter Umständen als Fischwilderei, die übrigens bundesweit unter Strafe gestellt ist. Es ist zumindest aber eine Ordnungswidrigkeit, für die saftige Bußgelder drohen. Näheres können Sie unserer Bußgeldtabelle oben im Text entnehmen.

Stimmt es, dass seit einiger Zeit das Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt möglich ist, wenn Angler nur Friedfische fangen wollen?

Das ist nicht ganz korrekt, weil auch dafür ein Fischereischein benötigt wird, und zwar mindestens der sogenannte Friedfisch-Fischereischein. Sie erhalten diesen Angelschein unter erleichterten Bedingungen. Statt dem üblichen Vorbereitungskurs mit anschließender staatlicher Fischereiprüfung genügt hierfür ein 20-minütiges Prüfungsgespräch.

Angeln ohne Angelschein seit September 2013 in Sachsen-Anhalt möglich

Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt ist bedingt erlaubt
Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt ist bedingt erlaubt

Grundlegend gibt es zwei Optionen, um teilweise um die große Fischereiprüfung in Sachsen-Anhalt herum zu kommen. Die erste Möglichkeit besteht darin, einen erfahrenen Angler „bei der Ausübung des Fischfangs zu unterstützen“.

Im Rahmen von Paragraph 28 Absatz 2 Satz 1 des Fischereigesetzes von Sachsen-Anhalt ist diese Möglichkeit erlaubt. Der „erfahrene Angler“ muss jedoch in Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.

Die zweite Möglichkeit ist relativ neu. Seit September 2013 ist das Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt erlaubt, jedoch mit einigen Beschränkungen. Die Landesregierung möchte zwar keinen Touristenfischereischein wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, hat jedoch einen Friedfisch-Fischereischein eingeführt. Er ist wie eine Art „Mini-Angelschein“ in Sachsen-Anhalt anzusehen.

Um den Friedfisch-Fischereischein zu erlangen, ist ein 20-minütiges Prüfungsgespräch vonnöten. Das Mindestalter hierfür beträgt 14 Jahre. Der Freizeitangler muss Grundwissen rund um das Angeln in Sachsen-Anhalt vorzeigen. Zudem gilt dieser besondere Mini-Angelschein nur in Sachsen-Anhalt und wird noch nicht in anderen Bundesländern anerkannt. Der nötige Vorbereitungslehrgang entfällt bei dem kleinen Schein.

Seit 2006 ist beispielsweise – im Gegensatz zum Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt – das Angeln auf Friedfische in Brandenburg ohne Angelschein und auch ohne Prüfung möglich. Aus diesem Grund kritisieren viele Angler aus Sachsen-Anhalt die Einführung des Friedfischangelscheins, da hier eine zusätzliche Prüfung nötig ist.

Jedoch ist dies ein wichtiger Schritt nach vorn, um unnötige Bürokratie abzubauen. Da das Angeln in Sachsen-Anhalt und in anderen Bundesländern von der jeweiligen Landesregierung reglementiert wird, gibt es hier keine bundeseinheitlichen Gesetze. So bestimmen die Länder auch selbst, was für die Erlangung der einzelnen Fischereischeine notwendig ist.

Wie Sie den Fischereischein in Sachsen-Anhalt erlangen

Während beim „Mini-Angelschein“ bzw. Friedfisch-Fischereischein in Sachsen-Anhalt lediglich ein 20-minütiges Prüfungsgespräch nötig ist, sind die Regelungen für den vollwertigen Angelschein in Sachsen-Anhalt anders. Denn hier sind ein Vorbereitungslehrgang und eine vollwertige Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt vonnöten.

Angeln in Sachsen-Anhalt funktioniert mit vier verschiedenen Fischereischeinen:

  • “normaler“ Fischereischein
  • Jugendfischereischein
  • Sonderfischereischein
  • Friedfisch-Fischereischein
Den Fischereischein in Sachsen-Anhalt gibt es auch als Jugendfischereischein
Den Fischereischein in Sachsen-Anhalt gibt es auch als Jugendfischereischein

Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren können einen Jugendfischereischein erwerben, der bis zum 18. Geburtstag gültig ist. Ab dem 14. Geburtstag können Jugendliche entweder einen Jugendfischereischein, einen Friedfisch-Fischereischein oder einen vollwertigen Fischereischein erwerben.

Der Sonderfischereischein berechtigt Personen mit einer Behinderung Friedfische zu fangen. Sie müssen keine Fischerprüfung ablegen, dürfen aber nur in Begleitung angeln in Sachsen-Anhalt.

Um den „vollwertigen“ Fischereischein in Sachsen-Anhalt zu erhalten, muss der zukünftige Hobbyangler an einem Lehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden teilnehmen. Danach folgt die Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.

Die schriftliche Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt umfasst 60 Fragen, mit den Themen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Die mündliche Prüfung besteht hingegen aus dem Verhalten während der Fischereiausübung, dem Versorgen gefangener Fische und dem Umgang mit den Fischereigeräten.

Der Angelschein in Sachsen-Anhalt: Die Kosten

Der Fischereischein in Sachsen-Anhalt verursacht natürlich Kosten verschiedener Natur. Zum einen gibt es Gebühren auf die Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt. Diese betragen für Kinder und Jugendliche, im Alter von 8 bis 18 Jahren, 28 Euro sowie 56 Euro für Erwachsene ab 18 Jahren.

Der Jugendfischereischein und der Friedfisch-Fischereischein in Sachsen-Anhalt kosten 3,60 Euro pro Jahr. Der Fischereischein für Personen, zwischen 14 und 18 Jahren, schlägt mit unterschiedlichen Kosten zu Buche:

  • gültig für ein Jahr: 9,60 Euro/14,70 Euro für Personen ab 18 Jahren
  • gültig für zwei Jahre: 19,20 Euro/29,40 Euro für Personen ab 18 Jahren
  • gültig für drei Jahre: 28,80 Euro/44,10 Euro für Personen ab 18 Jahren
  • gültig für vier Jahre: 38,40 Euro/58,80 Euro für Personen ab 18 Jahren
  • gültig für fünf Jahre: 48 Euro/73,50 Euro für Personen ab 18 Jahren

Angeln in Sachsen-Anhalt ist auch mittels einem lebenslang gültigen Fischereischein möglich. Dieser kostet 275 Euro. Jedoch ist dieser erst gültig, wenn die jährliche Fischereiabgabe von sechs Euro gezahlt wird. Zudem wird noch eine Fischereierlaubnis benötigt. Diese ist beim Besitzer des Gewässers zu entrichten und auf ein Jahr begrenzt.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen, Durchschnitt: 4,61 von 5)
Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

15 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. peter
    Am 27. März 2022 um 13:42

    Hallo zusammen,
    darf ich als Eigentümer an meinem Teich angeln ohne Angelschein?
    Danke schonmal für eure Antwort.
    Peter

  2. Dieter
    Am 13. August 2021 um 18:01

    Ich habe einen Fischerreischein und möchte mit meinen Enkeln (11 und 12 Jahre) angeln gehen.
    Die Enkel haben keinen Schein und sind nur zu Besuch bei mir.
    Dürfen beide unter meiner Aufsicht jeweils mit einer Angel angeln

  3. hans-joachim
    Am 15. April 2020 um 1:29

    wir bezahlen so viel Beitrag und dürfen am Teich nichts ich spare mit hartz 4 das ich mal eine Woche ans gewässer fahren kann . komm da hin da geht darf ich mal ein karpfenzelt aufstellen oder nicht darf ich das oder das nicht der kescher zu klein oder zu kurz warum bezahle ich.

  4. egal
    Am 15. April 2020 um 1:17

    wenn ich an der Saale angle kommt der wasser schutz ich darf den fisch in der Saale im setzkescher nicht hältern warum nicht es wurde mirgesagt wegen Schiffsverkehr ich frage euch wann und welcher Schiffsverkehr . kann ich nicht einen normalen setzkescher ein setzen um den stress der fische zu vermeiden undnur die ich verwende solange am leben zu halten
    gruss an angler achim

  5. Davoodi
    Am 24. September 2019 um 13:03

    Guten Tag,
    meine Lieblingste Hobby ist nur Angeln, aber leider zurzeit habe ich keinen Angelschein. Ich möchte wissen, wie ich einen Angelschein ohne Prüfung haben kann?
    Mit freundlichen Grüßen
    Davoodi

  6. Pippi
    Am 14. Juli 2019 um 21:30

    Hat mir nicht ganz geholfen. Was ist wenn man einen 14jaerigen ADS Patienten für das Angeln interessieren möchte? Schließlich ist die Konzentration auf eine Pose auch eine Konzentrationsuebung für die Schule.

  7. Uwe H.
    Am 18. Juni 2019 um 2:15

    Für die Jugend bzw Friedfisch Prüfung sind 2 Prüfer ausreichend. Bei Jugend Prüfung findet ein lockeres belehrendes Gespräch mit leichten Fragen statt. Friedfisch Prüfung sind mündlich max 4 Fragen aus den verschiedenen Bereichen zu beantworten.. Dauer ca 20 min.

  8. Marcel
    Am 17. Juni 2019 um 19:46

    Hallo!
    Möchte mal gerne wissen warum der Fischereischein auf Lebenszeit in zb. Sachsen unter 50,- kostet und in Sachsen Anhalt 275,- das ist einfach nur ne Frechheit!!

    • Maik
      Am 7. August 2022 um 19:23

      Ganz so billig ist es in sachsen auch nicht. Du bezahlst für Prüfung und fischereischein , fals bestanden 78 € dazu mußt du vorher noch einen lehrgang über 30 stunden machen der kostet von 90 – 230 € je nachdem wo man macht .

  9. Stephan
    Am 30. Mai 2018 um 6:13

    Hallo

    Ich war vor vielen Jahren im Besitz des Jugendfischereischeins und auch Jahrelang Mitglied im Angelverein.
    Seitdem würde ich mich gern wieder am Gewässer aufhalten. Dieser neue Friedfisch-Fischereischein wäre da genau das richtige.
    Meine Frage ist nun ob es die Möglichkeit gibt den Jugendfischereischein um zu schreiben auf einen Friedfisch-Fischereischein ohne die dazugehörige Prüfung ablegen zu müssen.
    Eine gültige Prüfung die mir die Berechtigung gibt Friedfische zu fangen habe ich ja bereits schon mit meinem Jugendfischereischein abgelegt.

    Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar

    MfG Stephan

    • Maddy FA
      Am 20. Juni 2018 um 5:50

      Hallo Stephan,
      also die Friedfischerprüfung ist vom “Aufbau” her identisch mit der Jugendfischerprüfung! 3 Prüfer, 3 Prüflinge und ca. 20 min Fragestellung im offenen Gespräch.
      Aber die Fragen unterscheiden sich, so gibt es allgemeine Fragen, Fragen für Jugend und Fragen für Friedfisch (was ja zu 99% Erwachsene sind)…
      Du wirst also um eine Prüfung nicht herumkommen! Aber mal ehrlich, es gibt je nacht LK soviele Termine dafür und mit An- und Abfahrt, wäre das wahrscheinlich ne Stunde Deiner Lebenszeit…. :-)
      Wo bist du her, also wo würdest Du Prüfung machen wollen (müssen :-) )….

      Grüße Maddy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:32

      Hallo Stephan,

      wenden Sie sich am besten direkt an die ausstellende Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Thomas
    Am 4. April 2018 um 12:19

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die interessante Info.

    Eine Frage habe ich jedoch…was bedeutet diese Aussage genau?

    “In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Optionen, um teilweise um die große Fischereiprüfung herum zu kommen. Die erste Möglichkeit besteht darin, einen erfahrenen Angler „bei der Ausübung des Fischfangs zu unterstützen“.

    Ich bin im Besitz eines gültigen Fischereischeins und möchte mit meinem Schwager an der Elbe angeln gehen, der jedoch keinen Schein irgendeiner Art besitzt. Reicht es aus wenn ich eine Angelkarte kaufe oder benötigt dieser ebenfalls eine Angelkarte für das Gewässer ?

    Danke vielmals

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:27

      Hallo Thomas,

      bei Fragen dieser Art sollte die zuständige Behörde der erste Ansprechpartner sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Angler Bob
        Am 20. Mai 2018 um 10:00

        Da wird einem weitergeholfen wa? ^^
        Thomas,….machs wie ich, und geh einfach Angeln.
        Solln die doch an ihrer Bürokratie verrecken :D :D :D

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben