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Angeln ohne Angelschein in Sachsen: Wo dürfen Sie das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Angeln ohne Angelschein: In Sachsen ist das in bestimmten Gewässern gestattet

Ist das Angeln in Sachsen erlaubt?
Ist das Angeln in Sachsen erlaubt?

Sachsen ist ein Bundesland, welches Stand- und Fließgewässer von insgesamt 2.600 Quadratkilometern zählt. Im Osten des Landes gibt es das Lausitzer Seenland, welches aus der Flutung der früheren Tagebaue entstanden ist und Karpfen und Co. bereit hält. Doch auch das Angeln in Leipzig oder der sächsischen Hauptstadt Dresden ist immer ein Erlebnis für Hobbyangler. Besonders die Elbe ist beliebt.

Aufgrund der Öffnung des Fischereigesetzes für den Freistaat Sachsen ist sogar das Angeln ohne Angelschein erlaubt. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Gewässer, die Sie in diesem Ratgeber, umfassend erläutert, nachlesen können.

Wer sich jedoch nicht an die hiesigen Gesetze beim Angeln in Sachsen hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Eine Vielzahl der Ordnungswidrigkeiten ist nachfolgend aufgezählt.

Tat­be­standBuß­geld
Hinweis: Solche Fischereigeräte und Fangmittel, mit denen eine Ordnungswidrigkeit vorbereitet oder begangen worden ist, können eingezogen werden. Diese Gegenstände, Geräte oder Fische dürfen danach vernichtet werden.
Vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig als Be­trei­ber ei­ner be­wirt­schaf­te­ten An­la­ge Per­so­nen oh­ne Angel­schein nicht oder un­ge­nügend unter­wiesen sowie nicht beauf­sichtigtbis zu 5.000 Euro
Vor­sätzlich oder fahr­lässig als Be­treiber einer bewirt­schafteten Anlage Erlaubnis­scheine an Per­sonen aus­gegeben, die kei­nen gül­tigen Fischerei­schein be­sitzenbis zu 5.000 Euro
Vor­sätzlich oder fahr­lässig Fisch­fang aus­geübt, ohne einen gültigen Fischerei­schein bei sich führen oder zur Kon­trolle auszu­händigenbis zu 5.000 Euro
Vor­sätzlich oder fahr­lässig Fische während der Schon­zeit oder vor Er­reichen des Schon­maßes gefangen und nicht un­verzüglich in das Ge­wässer zurück­gesetztbis zu 5.000 Euro
Vor­sätzlich oder fahr­lässig Fisch­fang auf Fisch­wegen aus­geübtbis zu 5.000 Euro
Vor­sätzlich oder fahr­lässig an, auf und in einem Gewäs­ser Fischerei­geräte oder andere Fang­mittel ohne Fischerei­schein fang­fertig mit sich geführtbis zu 5.000 Euro
Vor­sätzlich oder fahr­lässig Fisch­fang in Schon­bezirken aus­geübtbis zu 25.000 Euro
Vor­sätzlich oder fahr­lässig eine un­zulässige Angel oder eine un­zulässige Anzahl der Angeln ver­wendetbis zu 5.000 Euro
Vor­sätzlich oder fahr­lässig Fisch­fang mit einem Köder für Raub­fische in der Zeit vom 1. Feb­ruar bis zum 30. April aus­geübtbis zu 5.000 Euro

FAQ: In Sachsen ohne Angelschein angeln

Ich habe keine Fischereischein. Darf ich in Sachsen trotzdem ohne diesen Angelschein angeln?

Angeln ohne Angelschein ist in der Regel nicht erlaubt. Nach § 20 des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG) besteht eine Fischereischeinpflicht.

In der Regel – das heißt, das Angeln ohne Angelschein kann ausnahmsweise doch erlaubt sein?

Ja, eine solche Ausnahme existiert für das Handangeln an bewirtschafteten Anlagen. Näheres lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Welche Dokumente brauche ich, um in Sachsen angeln zu dürfen?

Neben dem Angelschein, also dem Fischereischein, benötigen Angler einen Erlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers.

Ist das Angeln ohne Angelschein in Sachsen möglich?

Angeln mit einem Fischereischein in Sachsen
Angeln mit einem Fischereischein ist in Sachsen möglich.

In Sachsen gelten fischereirechtlich u.a. zwei Gesetze: zum einen das Sächsische Fischereigesetz, zum anderen die Sächsische Fischereiverordnung. Beide Gesetzesbücher stellen nicht nur die Regeln im Umgang mit der Angelwirtschaft im Bundesland auf, sondern definieren auch Ordnungswidrigkeiten und deren Bußgelder.

Um angeln zu können, sind in Sachsen grundsätzlich folgende Dokumente nötig:

  • Fischereischein aus Sachsen oder einem anderen Bundesland: Wurde der Angelschein nicht in Sachsen erlangt, ist es wichtig, dass der Angler auch eine Fischereiprüfung absolviert hat, um diesen Schein zu erlangen. Ein Touristenfischereischein, wie es ihn beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern gibt, ist nicht zulässig.
  • Erlaubnisschein: Der Pächter oder Besitzer eines Gewässers darf einer Person, die Besitzer eines Fischereischeins ist, zum Fischfang mit einer Handangel, dem Köderfischfang mit dem Senknetz oder der Entnahme von Fischnährtieren berechtigen. Letzteres ist auch ohne Angelschein möglich. Hierfür benötigt der Hobbyangler einen Erlaubnisschein, der die Erlaubnis zeigt, auf diesem Gewässer zu fischen.

Das Angeln ohne Angelschein ist in Sachsen an bewirtschafteten Anlagen möglich, also Angelteiche mit einer Fischzucht oder Teichwirtschaft. Hier dürfen Sie mit einer Handangel Fisch fangen. Der Anlagenbetreiber ist jedoch im Rahmen von Paragraph 3 Absatz 3 des Sächsischen Fischereigesetzes in der Pflicht, entweder selbst im„Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkündige Tötung“ zu unterweisen und den Angler während der Fischerei zu beaufsichtigen oder einen Inhaber eines Fischereischeins damit zu beauftragen.

Der Besitzer des Gewässers muss dies jedoch der entsprechenden Behörde melden, dass das Angeln ohne Angelschein in Sachsen bei ihm möglich ist. Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung gibt es jedoch erst wenige, die dies beantragt haben.

Versäumt er eine der drei Möglichkeiten, muss er mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Das Angeln ohne Angelschein in Sachsen ist eine Straftat, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wird. Es kann entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren Haft enden. Zudem bekommt der Schwarzangler einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis.

Möchte er danach einen Fischereischein in Sachsen beantragen, kann der Antrag abgelehnt werden, da die Behörde diese Straftaten prüft.

Den Angelschein in Sachsen machen

Es gibt vier verschiedene Varianten vom Fischereischein in Sachsen:

  • Jugendfischereischein für Jugendliche, die das 9. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Fischereischein für Jugendliche und Erwachsene, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • besonderer Fischereischein für Personen mit einer nachgewiesenen Behinderung
  • Gastfischereischein für Personen, die nicht in Deutschland leben
Um den Fischereischein in Sachsen zu erlangen, müssen Sie die Prüfung bestehen
Um den Fischereischein in Sachsen zu erlangen, müssen Sie die Prüfung bestehen.

Um den Fischereischein in Sachsen zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung absolvieren. Um hierfür zugelassen zu werden, ist ein Vorbereitungslehrgang nötig, der etwa 30 Unterrichtsstunden umfasst. Der theoretische Teil besteht aus der allgemeinen und speziellen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und der Gesetzeskunde.

Der praktische Teil umfasst den Gebrauch von Fanggeräten und der Behandlung gefangener Fische für die Erlangung vom Fischereischein in Sachsen. Die Prüfung muss laut Sächsischer Fischereiverordnung mindestens einmal im Jahr stattfinden. Zudem dauert sie 90 Minuten. Die Prüfung erfolgt an einem Computer, kann aber auch schriftlich oder mündlich stattfinden, wenn ein wichtiger Grund besteht.

Außerdem besteht sie aus einem Fragenkatalog mit 60 Fragen, also jeweils zwölf Fragen aus sechs Sachgebieten. Werden mindestens jeweils acht Fragen aus jedem Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet, bekommt der Prüfling ein Zeugnis. Hat er nicht bestanden, erhält er eine mit einer Begründung versehene schriftliche Ergebnisfeststellung und kann die Prüfung beliebig oft wiederholen.

Ist der Vorbereitungslehrgang zum Angeln in Sachsen länger als ein Jahr her, muss er auch diesen wiederholen.

Angelschein in Sachsen: Die Kosten

Der Fischereischein bzw. das Angeln in Sachsen kostet natürlich Gebühren. Wer seinen Angelschein in Sachsen erwerben will, muss mit einer Verwaltungsgebühr von 34 Euro rechnen. Der Schein gilt auf Lebenszeit. Der Jugendfischereischein gilt nur bis zum 16. Geburtstag und kostet 7 Euro.

Der gleiche Preis wird für den besonderen Fischereischein in Sachsen fällig, der ebenfalls lebenslang gültig ist. Der Gastangelschein hat eine Gültigkeit von 30 Tagen und kostet 7 Euro. Er kann jeden Monat verlängert werden, bis zur Grenze von sechs Monaten und kostet pro Verlängerung 7 Euro.

Die Prüfungsgebühr für den Angelschein in Sachsen beträgt derzeit 30 Euro. Wer Mitglied in einem sächsischen Angelverband ist (Mitgliedsbetrag kostet etwa 100 Euro im Jahr), bekommt Vergünstigungen in den Pachtgewässern vom Landesangelverband (LAV) Brandenburg, LAV Sachsen-Anhalt, LAV Thüringen, LV Berlin, LAV Mecklenburg-Vorpommern, LAV Niedersachsen und Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen. Bei diesen Gewässern können Sie dann für zehn Euro ein Jahr lang angeln.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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7 Kommentare

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  1. Mirko S
    Am 5. Juni 2022 um 14:11

    Ich habe mal eine Frage?

    Ich habe ein Besonden Angeln Schein aber dafür habe ich ein fangbuch und fischerreidchen bekommen darf ich damit Angeln ja o.nein ist bloß ne frage gewesen

  2. Angeln in Dresden
    Am 22. Januar 2021 um 16:16

    […] die Angelerlaubnis für das Gewässer in dem du angeln möchtest. Sonst musst Du mit empfindlichen Strafen […]

  3. Hergen
    Am 25. Oktober 2020 um 0:19

    Ich möchte gerne den Angelschein machen, aber wie läuft das jetzt ab wegen Corona?
    Mfg
    Hergen

  4. Petra H.
    Am 3. Mai 2020 um 7:47

    guten Tag, wir wohnen an einem Angel-Dorf-teich in Sachsen- es trennt uns nur die 3m breite Dorf-Straße vom Ufer/ Straßenrand ,wo die Angler mit ihren Autos sitzen/stehen. Mitunter verbringen MEHRERE Angler/Innen das komplette Wochenende mit nächtlichem Angeln , öfterem Autotüren krachen nachts und morgens und sogar Lagerfeuer wurden schon gemacht. Gibt es darüber so gar keine Vorschriften/ Regeln ? Steht uns KEINE Nachtruhe zu ? Danke für die Auskunft, mfG

  5. sven
    Am 9. September 2019 um 20:35

    dein sohn darf wenn er ein fangbuch hat 2 angeln auswerfen. friedfischangeln. dein mann muss dabei sein und dein sohn beaufsichtigen. er darf keine angel im wasser haben.

    LG sven

    • matthias
      Am 26. Oktober 2021 um 17:14

      nicht ganz korrekt, wenn beide(jeder seinen eigenen) neben Fischereischein auch die entsprechenden Erlaubnisscheine haben: Dann dürfen beide Angeln. Zitat von der Webseite des Wirtschaftsministeriums des Freistaates Sachsen:
      “Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.
      Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.
      Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.”

  6. Simone
    Am 7. März 2019 um 8:59

    Mein Sohn ist 9 Jahre, in Besitz eines Jugendfischereischeins und Mitglied im Anglerverein.Er geht mit meinem Mann welcher ebenfalls im Verein ist und einen Fischereischein hat Angeln. Jetzt zur Frage:
    Wie viele Ruten darf unser Sohn auswerfen (1 oder 2 ) ?

    Die ganzen anderen Gesetze sind uns bekannt.Es kann uns nur niemand sagen wie viele Ruten bei Jugendlichen erlaubt sind.

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