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Mietrecht & Haustiere: Ist Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Haustiere in der Mietwohnung

Laut Mietrecht gehören Haustiere wie Katzen und Hunde nicht zu den Kleintieren.
Laut Mietrecht gehören Haustiere wie Katzen und Hunde nicht zu den Kleintieren.

Der Hund ist angeblich der beste Freund des Menschen. Da liegt es doch eigentlich nahe, dass sie auch zusammen wohnen. Die Freundschaft beider Spezies hat eine lange Geschichte. Bis aus dem Wolf der heutige Hund wurde, dauerte es aber viele Tausend Jahre. Wissenschaftler vermuten, dass die Annäherung zwischen Mensch und Wolf bereits vor 12.000 Jahren begann.

Die Tiere hielten sich damals vermehrt in der Nähe von Lagerstätten auf und lebten weitgehend von den Abfällen der Zweibeiner. Über die Jahrhunderte veränderte sich dann der Wolf in Biologie sowie Verhaltensweise und entwickelten sich zu den treuen Begleiter von heute.

Aber auch das Zusammenleben von Menschen und Katzen ist geschichtsträchtig. Archäologische Ausgrabungen bestätigen, dass die Samtpfoten seit über 9.000 Jahren mit uns zusammenleben. Bei den Ägyptern wurden Katzen verehrt und noch heute scheint in so manchem Stubentiger eine Gottheit zu leben.

Die Wohngemeinschaft von Mensch und Tier hat also historische Wurzeln. Dennoch ist es heute häufig ein Streitthema, ob Haustiere in der Wohnung gestattet sind. Eigentümer befürchten Schäden an der Mietsache und Nachbarn eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Mieter plagt eine herbe Enttäuschung, wenn der Vierbeiner Hausverbot erhält.

Im nachfolgenden Ratgeber informieren wir Sie zum Thema Haustierhaltung im Mietrecht. Wir klären, ob ein Haustierverbot im Mietvertrag zulässig ist und was es zur artgerechten Haltung zu wissen gibt. Außerdem gehen wir der Frage nach, inwieweit Tierzucht in den gemieteten vier Wänden möglich ist.

FAQ: Was sagt das Mietrecht über Haustiere?

Muss der Vermieter zustimmen, wenn ich ein Haustier halten will?

In der Regel gibt es im Mietvertrag eine Klausel über die Haltung von Haustieren. Kleintiere dürfen allerdings auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Das gilt, sofern Sie keine unüblich hohe Anzahl der Tiere in Ihrer Wohnung haben.

Welche Kleintiere darf ich halten?

In der Regel dürfen Sie Nagetiere wie Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen ohne Zustimmung des Vermieters halten. Auch Fische, Vögel und bestimmte Reptilien gelten als Kleintiere.

Sind Hunde und Katzen Kleintiere?

Nein. Wollen Sie einen Hund oder eine Katze halten, brauchen Sie hierfür das Einverständnis des Vermieters. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die Tierhaltung in der Mietwohnung bedarf häufig der Zustimmung durch den Vermieter.
Die Tierhaltung in der Mietwohnung bedarf häufig der Zustimmung durch den Vermieter.

Der Mietvertrag entscheidet: Haustiere bedürfen häufig der Zustimmung

Weitgehend ausgespart wird das Thema Tierhaltung im Mietrecht. Haustiere werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht erwähnt und daher lässt sich dazu nichts Konkretes finden.

Demnach kann ein Mieter sich nicht auf einen einzelnen Paragrafen berufen, wenn es zu Streitigkeiten über die Haustierhaltung in der Mietwohnung kommt.

Lücken, die der Gesetzgeber im Mietrecht gelassen hat, müssen im Mietvertrag geregelt werden. Tierhaltung stellt dabei ein Thema dar, über welches Mieter und Vermieter sich einigen müssen. Sollten Sie sich also unsicher sein, ob Sie ein Haustier in der Wohnung halten dürfen, empfiehlt sich zunächst ein Blick in das Vertragsdokument. In der Regel findet sich eine Klausel, welche die Fragestellung klärt.

Existiert allerdings keine Klausel über Haustiere im Mietvertrag, bedeutet dies nicht, dass die Haltung uneingeschränkt verboten oder erlaubt ist. In der laufenden Rechtsprechung wurde bereits häufig zum Thema entschieden. Daraus lassen sich grundlegende Rechte und Pflichten von Mieter sowie Vermieter ableiten.

Zunächst ist allerdings festzuhalten, dass der Mieter verpflichtet ist, die Mietsache nur vertragsgemäß zu gebrauchen. Üblicherweise stellt „Wohnen“ den Zweck der Anmietung dar. Folglich ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die Nutzung der Mietsache als Lager oder als Geschäftsräume nicht zulässig und kann nach einer Abmahnung sogar zur Kündigung führen.

Bei einer Wohnung mit Tierhaltung ist stets zu prüfen, ob ein vertragsgemäßer Gebrauch laut Mietrecht gewährleistet ist. Führt das Beherbergen von Vierbeinern zu einer Verschlechterung der Mietsache bzw. werden die Nachbarn über die Maße durch ein Haustier gestört, muss es im Zweifelsfall abgegeben werden. Andernfalls kann eine Kündigung vom Mietvertrag gerechtfertigt sein.
Mieter brauchen für Kleintiere keine Erlaubnis - für Papageien allerdings schon.
Mieter brauchen für Kleintiere keine Erlaubnis – für Papageien allerdings schon.

Darf ein Vermieter gemäß Mietrecht Haustiere verbieten?

Die Antwort auf diese Frage kann, wie so oft, kein einfaches „Ja“ oder „Nein“ sein. Zunächst ist festzuhalten, dass solange der vertragsgemäße Gebrauch und eine übliche Nutzung vorliegen, der Eigentümer eigentlich nichts gegen eine Wohnung mit Haustier haben dürfte. Auf der anderen Seite bewohnen Sie als Mieter sein Eigentum und somit steht ihm auch das Recht zu, dieses zu schützen.

Hat der Vermieter Bedenken, dass die Tiere den häuslichen Frieden stören könnten, kann er der Tierhaltung gemäß Mietrecht durchaus widersprechen. Reine Willkür darf er allerdings nicht walten lassen, denn es obliegt ihm, das Für und Wider je Einzelfall abzuwägen.

Unstrittig, und durch verschiedene Urteile bestätigt, ist, dass die Haltung von Kleintieren einen vertragsgemäßen Mietgebrauch darstellen. Der Vermieter muss in der Mietwohnung solche Haustiere dulden – insbesondere dann, wenn diese in geschlossenen Behältnissen wie Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden.

Dadurch, dass die Tiere nicht frei in der Wohnung herumlaufen, ist gewährleistet, dass Nachbarn nicht von ihnen gestört werden bzw. es zur Schädigung der Mietsache kommt. Problematisch wird es im Mietrecht in puncto Haustiere allerdings, wenn die Kleintiere in einer unüblich hohen Zahl gehalten werden. Auch eine Wohnung mit zooähnlicher Tierhaltung widerspricht einem vertragsgemäßen Gebrauch.

Das Amtsgericht München entschied, dass eine fristlose Kündigung wegen zooähnlicher Tierhaltung nach ignorierter Abmahnung gerechtfertigt ist, auch wenn der Vermieter die Haltung eines Hundes gestattet. Im konkreten Fall bewohnte eine Vielzahl anderer Tiere die Mietsache. Heimisch waren drei Schweine, Kaninchen und Meerschweinchen, Schildkröten sowie Vögel (AG München, Urteil vom 18.12.1998, Az.: 462 C 27294-98).

Recht: Welche Kleintiere sind im Mietrecht erlaubt?

Wenn von Kleintieren die Rede ist, sind grundsätzlich Nager wie Hamster, Chinchillas, Kaninchen, Rennmäuse oder Meerschweinchen gemeint. Auf Schildkröten, Zierfische und Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel trifft der Begriff ebenfalls zu. Katzen und Hunde gelten allerdings nicht als Kleintiere. Eine zustimmungsfreie Haltung ist also nicht gegeben.

Selbst gegen Ratten sollte nach gegenwärtiger Rechtslage nichts sprechen. Zwar gab es Anfang der 90er Jahre ein Urteil, in dem die Haltung aufgrund möglicher Ekelgefühle der Mitmieter untersagt wurde, allerdings scheint dieses mittlerweile überholt zu sein. So widersprach 1999 das Amtsgericht Brückeburg in einem ähnlich gearteten Fall der Forderung nach Beseitigung einer Schlange aufgrund bloßer Ekelgefühle (AG Brückeburg, Urteil vom 12. 10.1999 NZM 2000,238).

Maßgeblich für das Urteil war aber auch, dass die Schlange in einem Terrarium gehalten wurde und es sich nicht um eine Gift- bzw. Würgeschlange handelte. Demnach ging von dem Tier auch keine größere Gefahr aus.

Haustierhaltung: Die Regelungen im Mietrecht über Haustiere fußen häufig auf Richtersprüchen.
Haustierhaltung: Die Regelungen im Mietrecht über Haustiere fußen häufig auf Richtersprüchen.

Mietrecht und Tierhaltung: Was ist mit Hund und Katze?

Hunde und Katzen sind keine Kleintiere. Daher sind sie in der Wohnung als Haustiere nicht automatisch erlaubt. In der Regel bedarf es der Zustimmung durch den Eigentümer. Diesem steht somit ein Prüfungsrecht zu. Er ist also frei in der Entscheidung, ob er der Haltung zustimmt oder nicht. Er darf allerdings einer Mietwohnung mit Haustieren wie Hunden oder Katzen nicht generell widersprechen. Vielmehr obliegt ihm die Pflicht, den Sachverhalt je Einzelfall zu prüfen.

Gibt es keine gewichtigen Gründe, welche gegen die Haltung sprechen, muss der Vermieter gemäß Mietrecht die Haustiere tolerieren und seine Zustimmung geben. Diese muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Auch eine mündliche Zusage ist gültig. Selbst eine stillschweigende Duldung über einen längeren Zeitraum gilt juristisch als Zustimmung. Grundlos kann diese dann auch nicht mehr zurückgenommen werden.

Möglich sind auch Auflagen, an die sich ein Mieter halten muss, wenn er einen Hund oder eine Katze halten möchte. Es ist beispielsweise statthaft, zu verlangen, dass das Tier kastriert oder eine maximale Anzahl von Haustieren festgelegt wird.

Kampfhunde dürfen abgelehnt werden

Für sogenannte Kampfhunde müssen Vermieter gemäß Mietrecht keine Erlaubnis zur Haltung geben. Sie dürfen dieser also widersprechen. Es ist ebenfalls zulässig, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn nach erfolgter Abmahnung das Tier nicht aus dem Mietshaus entfernt worden ist. Voraussetzung ist, dass andere Mieter durch das Tier bereits belästigt worden sind, sie sich aufgrund des Verhaltens des Hundes gefährdet fühlen oder eine Gefährdung von Kindern besteht.

Der Begriff Kampfhund ist nicht auf bestimmte Rassen beschränkt. Gemeint sind aber Tiere, die aufgrund von Zucht und Erziehung verstärkt zu aggressivem Verhalten neigen und somit ein gewisses Maß an Gefährlichkeit mitbringen. Es gibt allerdings Rassen, welchen die Bezeichnung „Kampfhund“ üblicherweise zugesprochen wird.

Sogenannte Kampfhund-Rassen (Auswahl)

  • Pit-Bull
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Tosa Inu
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napolitano
  • Mastiff

Die Einstufung der Tiere ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Häufig gibt es aber die Möglichkeit, mit einem Wesenstest die Unbedenklichkeit nachzuweisen.

Sonderfälle bei Hunden

Ist eine Person auf z. B. einen Blindenhund angewiesen, darf der Eigentümer die Haltung nicht einfach untersagen. Selbst wenn im Mietvertrag die Haustierhaltung rechtskräftig verboten wurde, wiegt das Interesse des Mieters höher.

Yorkshire Terrier können unter Umständen sogar ohne Zustimmung des Vermieters in den eigenen vier Wänden aufgenommen werden. Es ergingen bereits mehrere Urteile, in denen Tiere dieser Rasse eher als Kleintier betrachtet worden sind. Die allgemeine Tenor ist, dass diese Hundeart ungefährlich ist und die Nachbarschaft nicht über die Maße stört.

Ein Haustierverbot im Mietvertrag ist nicht zulässig. Kampfhunde können aber abgelehnt werden.
Ein Haustierverbot im Mietvertrag ist nicht zulässig. Kampfhunde können aber abgelehnt werden.

Kann der Vermieter die Erlaubnis zur Haustierhaltung in der Mietwohnung widerrufen?

Hat ein Eigentümer den Personen, die eine Wohnung bei ihm mieten, Haustiere erlaubt, muss er Hund, Katze und Co. tolerieren. Werden weder die Mietsache erheblich beschädigt oder die Nachbarn durch ein Tier gestört – gibt es also keinen vernünftigen Grund – kann er seine Erlaubnis nicht zurückziehen.

Anders verhält es sich aber, wenn der Hausfrieden gestört wird, weil der Hund ununterbrochen bellt, die Nachbarn belästigt oder beißt. Auch wenn die Wohnung durch ein Tier sehr in Mitleidenschaft gezogen wird, kann der Vermieter verlangen, dass ein Haustier wieder abgeschafft wird. Er ist dazu berechtigt, dieses per Abmahnung mit angemessener Frist zu fordern. Aus Beweisgründen empfiehlt sich dafür die Schriftform.

Kommt der Mieter diesem Verlangen nicht nach, kann ihm sogar fristlos gekündigt werden.

Dürfen gemäß Mietrecht Haustiere im Mietvertrag generell verboten werden?

Ein generelles Haustierverbot für eine Mietwohnung mit Haustieren ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Haltung von Hund und Katze kann zwar widersprochen werden, allerdings sind ungefährliche Kleintiere immer erlaubt. Ein Totalverbot in Sachen Tierhaltung im Mietvertrag ist demnach unwirksam. Gleiches gilt, wenn Hunde und Katzen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dem Vermieter steht zwar ein Prüfungsrecht zu, aber er darf es nicht von vornherein verneinen.

Einen Spezialfall bilden Individualvereinbarungen, bei denen Mieter und Vermieter ausdrücklich das Thema „Tierhaltung in der Wohnung“ besprochen haben. Wurden auf diese Weise Haustiere verboten und der Mietvertrag wohlwissentlich vom Mieter unterzeichnet, ist die Untersagung rechtswirksam. Kleintiere bleiben allerdings weiterhin erlaubt. Im Zweifel sollte ein Anwalt diese Vereinbarung auf Wirksamkeit prüfen.

Mietrecht: In Sachen Haustiere gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz

Tierhaltung: Laut Mietrecht brauchen Mieter für Kleintiere keine Zustimmung. Yorkshire Terrirer gehören u. U. dazu.
Tierhaltung: Laut Mietrecht brauchen Mieter für Kleintiere keine Zustimmung. Yorkshire Terrirer gehören u. U. dazu.

Vermieter dürfen nicht grundlos bzw. willkürlich das Halten von Haustieren verneinen. Insbesondere dann nicht, wenn sie bereits anderen Mietern im selben Wohnkomplex die Erlaubnis für ein ähnliches Tier gegeben haben. Auch eine stillschweigende Duldung durch den Vermieter kann hier als Zustimmung gewertet werden.

Ein Verhalten, in dem der Vermieter nur Einzelnen die Tierhaltung in der Wohnung erlaubt, gilt auch im Mietrecht als diskriminierend. Die Betonung liegt allerdings auf dem Begriff „grundlos“.

Sollte es erhebliche Anlässe geben, die ein „Nein“ rechtfertigen, ist dies zulässig. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die angemietete Wohnung zu klein wäre und es durch ein Tier eine Art Überbelegung kommen würde.

Auch wenn eine artgerechte Haltung in den Räumlichkeiten nicht möglich ist, darf der Vermieter die Bitte verneinen.

Eine Erlaubnis kann ebenfalls dann verweigert werden, wenn bekannt ist, dass der Mieter Tiere quält. Schwieriger ist der Fall, wenn einer der Nachbarn eine Tierhaarallergie hat. Grundsätzlich gilt, dass alle Tiere vor Einzug des Allergikers Bestandsschutz genießen. Wurde allerdings einem Mieter bei Einzug Katzen- bzw. Hundefreiheit zugesichert, kann die Haltung entsprechender Haustiere untersagt sein.

Zu beachten ist, dass die Zustimmung zu einer Katze im Sinne der Gleichartigkeit noch keine Zustimmung zu einem Hund bedeutet. Der Eigentümer ist daher durchaus berechtigt, das Gesuch nach Hundehaltung eines Mieters abzulehnen, denn eine Katze ist kein Hund.

Welche Einschränkungen gibt es bei einer Eigentumswohnung bezüglich der Tierhaltung?

Konfliktbehaftet ist auch die Tierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage. Mittels Vereinbarungen oder Beschlüsse können sich aber die Eigentümer auf eine gemeinschaftliche Handhabung in Sachen Haustiere einigen. Hierbei ist insbesondere die Hausordnung in puncto Mietrecht zum Thema “Haustiere” maßgebend.

Mittels Hausordnung ließe sich somit die Tierhaltung einschränken. Ein Totalverbot bleibt aber auch hier ausgeschlossen und würde grundsätzlich als sittenwidrig verworfen werden, da auch Kleintiere untersagt wären. Entscheidend ist also auch die Frage, inwieweit ein Tier belästigend oder schädigend wirkt.

Im Mietrecht werden Haustiere nicht explizit erwähnt. Wohnungen mit Tierhaltungen sind daher häufig ein Streitthema.
Im Mietrecht werden Haustiere nicht explizit erwähnt. Wohnungen mit Tierhaltungen sind daher häufig ein Streitthema.

Die Auflage von Maulkorb- bzw. Leinenzwang auf dem gemeinschaftlich genutzten Gelände ist aber zulässig. Es ist auch möglich, die Haustierhaltung von der Genehmigung des Verwalters abhängig zu machen. Nur wenn entsprechende Gründe vorliegen, darf er diese untersagen.

Per Mehrheitsbeschluss kann aber die Haltung gefährlicher Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione verboten werden. Auch die Limitierung von Haustieren kann rechtens sein.

Es gibt beispielsweise viele Wohnungseigentumsanlagen, in denen je Wohnung nur zwei Katzen zulässig sind. Auch der Auslauf der Tiere kann beschränkt werden.

So besteht beispielsweise kein Recht darauf, dass eine Katze als „Freigänger“ die Gemeinschaftsanlage nutzen darf. Die Anbringung von Katzennetzen auf dem Balkon kann ebenfalls vorgeschrieben werden. Hierbei kommt es aber mitunter auf den Einzelfall an.

Tierzucht: Wenn es über die Haltung vom Haustier in der Wohnung hinausgeht

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Tiere in einer Mietwohnung zu züchten. Der Mieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mietsache lediglich vertragsgemäß zu nutzen. Die Tierzucht sprengt allerdings diesen vertraglich abgesteckten Rahmen.

Erfährt ein Vermieter davon, dass einer seiner Mieter unerlaubt in seinem Eigentum Tiere züchtet, kann er diesen gemäß Mietrecht abmahnen. Unterlässt dieser dennoch nicht die Tierzucht, kann ihm gekündigt werden. Hinzukommt, dass Züchter gemäß der Gesetze zum Tierschutz durch die Behörden zugelassen sein müssen. Ihre Eignung ist nachzuweisen. Eine artgerechte Haltung wird in einer Wohnung allerdings nie vollkommen gegeben sein, weshalb die Tierzucht in der Mietwohnung in der Regel nicht zulässig sein dürfte.

Animal Hoarding: Wenn Haustiere in Mietwohnungen gehortet werden

Das Mietrecht setzt für Haustiere in ihrer Anzahl zwar keine konkreten Grenzen, aber der vertragsmäßige Gebrauch ist stets verpflichtend. Dieser besteht in einer üblichen Nutzung. Steigt die Menge der Haustiere stark über das normale Maß auf begrenztem Raum hinaus, dann ist dies ein Verstoß gegen den Mietvertrag.

Extremfälle stellen sogenannte Tierhorter dar. Diese halten eine Vielzahl von Tieren auf engstem Raum. Ignoriert werden dabei die Mindestanforderungen an Raum, Nahrung, Hygiene oder gesundheitliche Vorsorge. Ursächlich ist in der Regel eine psychische Störung. Da die betroffenen Personen meist selbst nicht die Mängel erkennen, sind es häufig Eigentümer oder Nachbarn, die solches Verhalten zur Anzeige bringen.

Auch Gerichte mussten bereits entscheiden, ob zu viele Tiere in der Wohnung untergebracht worden sind. Im konkreten Fall wurden fünf Chinchillas in einer Dreizimmerwohnung gehalten. Die Tiere waren allerdings sauber und lebten in Käfigen. Das Amtsgericht Hanau entschied daher zugunsten des Mieters, da die Haltung der Kleintiere artgerecht war (AG Hanau, Urteil vom 18. Februar 2000, Az: 90 C 1294/99 – 90, 90 C 1294/99).

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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72 Kommentare

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  1. Uwe W
    Am 26. Februar 2024 um 9:39

    Hallo,
    unsere Tochter hat einen kleinen Hund (Jack Rassel) l.t unser Mietvertrag ist das halten von Hunden nicht gestattet.
    da unsere Tochter Beruflich den Hund nicht immer ins Büro mitnehmen kann oder mal übers Wochenende Beruflich unterwegs ist.
    beherbergen wir den Hund, jetzt haben wir eine Abmahnung vom Vermieter bekommen das dieses Verboten sei und meine Frau musste
    im Gegenwart (Gezwungen) eine Erklärung zu Unterzeichnen das wir den Hund nicht mehr in Unsere Wohnung und auf Ihr Projekt zu lassen.
    Mein Frage ist dieses überhaupt zulässig.
    Mit freundlichen Gruß Uwe

  2. Zoey
    Am 29. Dezember 2023 um 19:22

    Hallo ich habe seit einer Woche einen Hund. Ich habe ihn geschenkt bekommen und mein Vermieter mag mich nicht und möchte sie nicht hier haben. Es leben bereits 4 andere Hunde im Wohnkomplex und bei diesen Mietern ist das kein Problem und die Haben den selben Vermieter. Er darf mir keinen Hund verbieten oder ? Das fällt doch unter Diskriminierung ?

  3. Helen
    Am 31. Juli 2023 um 18:16

    Wir haben zwei Katzen und leben in einem Haus mit mehreren Mietparteien. Es sind Freigänger. Wer Katzen kennt, der weiß, dass es vorkommen kann, dass sie sich übergeben. Oder dass mal eine Maus gefangen wird. Es kommt selten vor, aber es kommt vor. Wenn wir dies mitbekommen, wird es umgehend entfernt. Nun soll uns die Tierhaltung untersagt werden, unsere Katzen, die bei uns schon seit 10 Jahren leben, sollen weg. Weil eine unserer Katzen sich leider im Flur übergeben hat.

    Für uns ist das eine unbegreiflich schwierige Situation. Wir müssten in so einem Fall umziehen. Oder haben wir da irgendeine Chance?

    • Aimero
      Am 26. September 2023 um 12:06

      Das kann nicht verboten werden.
      BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06)
      Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf.

      Allerdings kann diese Auslegung auch immer einzelfallabhängig sein. Ein übergeben sollte hier vor allem das Gewohnheitsrecht nicht nachträglich behindern. Ihr habt die Wohnung ja mit Mietvertrag. Das was im Vertrag steht, gilt.

      • Sebastian
        Am 10. November 2023 um 16:13

        @Aimero Katzen sind keine Kleintiere.

  4. TS
    Am 21. Mai 2023 um 12:34

    Im April ist in meinem 4Parteien Haus mit vier verschiedenen Vermietern eine Dame eingezogen die ein Schwein von 65 kilo und damals zwei Katzen besitzt. Mittlerweile sind ein Schäferhund und 5 weitere Katzen dazu gekommen. Die Wohnung hat 85qm und die Dame ist mindestens 9 Stunden am Tag nicht zuhause. Angeblich ist das Schwein zur Aufklärung in Schulen und Kindergärten gemeldet. Sie kann dieses Schwein garnicht transportieren und geht mit ihm 1-2mal am Tag max 10 Minuten Gassi. Der Hund kommt auch nur zweimal am Tag für eine kurze Runde nach draussen. Beide natürlich getrennt voneinander,was bedeutet, das es oft richtig laut im Treppenhaus und natürlich auch sonst in der Wohnung über mir der Fall ist.
    Dürfen soviel Tiere generell in einer so kleinen Wohnung so lange alleine gehalten werden?

  5. Tobias
    Am 2. August 2022 um 13:19

    Hallo,
    ist es möglich in einem Mehrfamilienhaus festzulegen, dass nur Katzen gehalten werden dürfen und keine Hunde? Oder werden Hunde automatisch auch erlaubt wenn man Katzen erlaubt?
    LG Tobias

  6. Fanni
    Am 29. Juni 2022 um 1:35

    Moin,
    mich würde interessieren, ob es eine Verpflichtung gibt, dass man Kaninchen im Käfig hält. Gemäß Mietrecht fallen die ja als Nager unter “genehmigungsfreie” Tiere. Nun gibt es Leute, die halten Kaninchen im Käfig und das ist ja eigentlich nicht artgerecht. Was wäre also, wenn die Mieter ihre Kaninchen in einem “abgesteckten” Bereich in der Wohnung laufen lassen? Dazu sollte man vielleicht noch erwähnen, dass Kaninchen durchaus stubenrein sind und in ihre Toilette machen. Dieser Bereich wäre vor Annagen geschützt und meinetwegen auch noch mit PVC ausgelegt. Kann ein Vermieter das verbieten?
    LG

  7. Anja
    Am 21. April 2022 um 18:51

    Hallo ich lebe seit 8 Jahren in einer Wohnung, habe damals 1 Hund und Katze mit gebracht ohne Probleme. Habe mir jedoch eine Hundeerlaubnis angefordert.diese würde mir damals telefonisch sowie per E-Mail bejat.nur durch sikanierung einer Nachbarin will der Vermieter mir jetzt damit drohen meine Hunde eventuell abschaffen zu können. Durch den tot meiner Tochter habe ich nun 3 Hunde. Die keinerleih Std lang bellen nur wenn fremde kommen . Nicht kaufen oder aggressiv sind.

    Was kann mir passieren? Unsere Nachbarin hat einen sehr aggressiven Hund, der auch Std lang bellt und jault da wird nichts gemacht und mir droht man.

  8. Schwarz
    Am 7. Januar 2022 um 19:08

    Hallo!
    Ich habe meine Wohnung vor fast 23 J. mit 2 Katzen bezogen. Im Mietvertrag wurde damals individuell vereinbart das ich nach dem Ableben der Katzen keine Tiere mehr halten darf. Die Katzen sind längst verstorben und ich habe seit 2010 nun dem 3. Hund adoptiert. Da ich erwachsene bis ältere Hunde adoptiere, habe ich immer nur einen Hund. Der Vermieter lebt nicht im Haus, interessiert sich nicht für die Wohnung und hat die Hundehaltung noch nicht bemerkt. Außerdem ist meine Wohnung seit Anmietung schon 2 X weitervererbt worden. Meine Hunde haben nie Probleme mit den Nachbarn oder in der Wohnanlage verursacht. In anderen Wohnungen der selben Wohnanlage aber andere Vermieter, leben Hunde und Katzen. Ich leide unter psychischen Erkrankungen und bin auf Grund dieser nicht mehr arbeitsfähig und Frührentner. Habe auch sehr wenige soziale Kontakte. Mein Hund bedeutet mir alles! Kann mir mein Vermieter auf Grund der Hundehaltung kündigen oder mich zwingen den Hund abzugeben?
    Vielen Dank und herzliche Grüße!

  9. boppy
    Am 23. Oktober 2021 um 12:33

    Ich bin Vermieterin und Mieter hatten mich gefragt, ob sie sich zwei Hunde zulegen dürfen.
    Da es sich um eine WEG hadelt und wir bedenken haben, das Schäden an der Holztreppe entstehen könnten als auch der Hausfrieden gestört wird, haben wir dazu keine Genehmigung erteilt. Doch leider wurden die Hunde trotzdem angeschafft. Darf man dem Mieter fristlos kündigen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2021 um 12:39

      Hallo boppy,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Mietrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. susan
    Am 28. August 2021 um 18:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir haben einen Altern Mietvertrag als Erbe übernommen und würden gerne in die Wohnung einziehen.
    Als unsere Mutter den Mietvertrag gemacht hat haben die Häuser noch jemand anderen gehört. Dort steht dass wir bei der Anschaffung eines Hundes
    vorher fragen müssen. Leider hat der Eigentümer gesagt dass er es nicht möchte und die Eigentümergemeinschaft (2 Personen) es aus diversen gründen nicht gestatten. In dem Höuserblock gegenüber (leider anderer Besitzer) gibt es einen Hund. Der Besitzer meinte dass unser Hund bestimmt toll ist, er aber befürchtet dass dann einen Hund wollen.
    Wir würden gerne einziehen möchten aber nicht unseren Hund weggeben. Er hat mich jahrelang in die Schule begleitet und begleitet mich jetzt
    auch überall hin. Zudem ist er nie alleine zu Hause. Haben wir eine Chance recht zu bekommen? Wir haben auch schon überlegt nachts unseren Hund zu einer Bekannten zu bringen, dann wohnt sie ja quasi dort.
    Haben sie einen Tipp für uns?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. September 2021 um 10:15

      Hallo Susan,

      Wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Bei genaueren Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Julia
    Am 5. August 2021 um 23:42

    Hallo, in meinem Mietvertrag steht drin, dass die Haltung von Tieren mit dem Vermieter abzusprechen ist. Ich habe nun schriftlich die Haltung eines Hundes beantragt, auch darauf hingewiesen dass der Hund nicht groß sei und charakterlich freundlich und ruhig. Zudem würde ich ihn auch mit zur Arbeit nehmen können und er wäre äußerst selten allein. Als Antwortschreiben habe ich lediglich den schlanken Satz “die Tierhaltung ist in diesem Mehrfamilienhaus gebenerell verboten” erhalten, was mich etwas sprachlos macht. Ist das so rechtens?

  12. Melanie El H
    Am 31. Juli 2021 um 5:59

    Ich habe ein großes Problem und zwar haben wir 4 Katzen alle Freigänger wir wussten vorher nicht das wir den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen was unsere Schuld ist(er wohnt gegenüber)alle Katzen sind schon Jahre da.
    Jetzt sollen wir 3 innerhalb von 2 Wochen abgeben ohne großartige Begründung.
    Ein anderer Kater läuft bei ihm immer im Garten wo er teure Vögel und Fische hat….Ich denke er meint es ist einer von unseren.
    Im Brief steht das er 1 toleriert hätte aber nicht 4 und da es ohne Zustimmung wäre müssten die weg.
    Darf er das nach all den Jahren?Die Katzen stören keinen der Nachbarn und machen nichts schlimmes

  13. Amy S.
    Am 4. Juli 2021 um 12:24

    Hallo,

    es wäre super, wenn Sie erklären könnten, warum sie schreiben, dass Katzen nicht als Kleintiere gelten, obwohl z. B. hier mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/ das Gegenteil steht?
    Ist das allgemein geregelt oder hängt es vom Einzelfall ab?
    Vielen Dank im Voraus.

  14. DanielSt
    Am 21. Juni 2021 um 9:20

    Hallo,
    folgende Frage.
    Wir wohnen in einer Kleinstadt mit ca. 8.000 Einwohnern nähe Stadtrand.
    Direkt neben uns ist ein vermietetes Haus.
    Der Mieter hält nun direkt an unserer Grundstücksgrenze ca. 15 Hühner mit Hühnerstall und ca. 15 Hasen (ebenfalls mit Stall).
    Der Geruch, Dreck etc. ist ziemlich übel.
    Das Verhältnis zum Mieter, na ja…
    Der Vermieter meint nun, er kann da nicht viel machen, obwohl schon einige Mails gewandert sind etc.
    Wie ist hier nun die Lage?

  15. Julia K
    Am 11. Juni 2021 um 15:05

    Ich wohne seit 2 Jahren mit meinen Freund in einen 5Etagen Haus mit a 3 Wohnungen zusammen. Wir wollten uns nun unseren Kindheitstraum erfüllen und uns einen Hund anschaffen.
    Jetzt wo wir genug Zeit haben und wir auch die volle Verantwortung dafür übernehmen können wollten wir einen.
    Im Mietvertrag steht drin, Tierhaltung ist nur mit
    Einverständnis des Vermieters zulässig.
    Darauf hin, haben wir unser Glück probiert und einen Antrag auf Tierhaltung gestellt.
    Dort war eine kleine, Liebe und friedliche Rasse kurz beschrieben und die Möglichkeit die Einverständnis von jeden Mieter einzuholen sowie einer Schutzversicherung, falls was beschäftigt wird.
    Bereits 3 Tage darauf, rief er uns an und war sehr angefressen. Er meinte mit bösen Ton: Sie wollten eine Antwort und meine Antwort ist Nein! Ich habe seit 25Jahren kein Hund in dem Haus. Das hätten sie auch vor Einzug fragen können dann hätten sie sich den Quatsch hier schenken können.
    Erstmal haben wir es so hingenommen, weil wir geschockt von seiner Art waren. Er versteht sich mit jedem gut und ist immer sehr bemüht und engagiert. Fürs uns war der Antrag völlig legitim. Aber letztendlich keine Begründung.
    Ich habe im Internet gelesen, das der Vermieter kein Verbot aussprechen darf.
    Wir würden außerdem hier gerne Wohnen bleiben.
    Ich finde es sehr schade und verstehe es nicht :(.
    Rechtlich vorgehen will ich ungern weil dann das Verhältnis komisch ist.

  16. Stefanie S
    Am 10. Juni 2021 um 11:59

    Hallo,

    ein Mieter hält in einer ca. 100 qm Wohnung 30! Kaninchen.
    Wir haben nichts gegen Tiere, aber 30 sind ein paar zu viel. Was können wir tun?

    Grüße
    Steffi

  17. Lisa D
    Am 29. April 2021 um 17:18

    Hallo,
    ich würde in meiner 70 qm großen Wohnung gerne eine Katze halten. Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus im ersten Stock mit Balkon. Das die Mieter im EG sehr tierlieb sind haben diese sogar vorgeschlagen, dass wir eine Katzentreppe zu unserem Balkon einrichten.
    Im Mietvertrag steht standardgemäß dass die Haltung eines Tieres (Kleintiere ausgenommen) der Zustimmung des Vermieters bedarf. Dieser will die Zustimmung nicht erteilen, da er befürchtet dass wir eine Katzenklappe oder ähnliches einbauen würden und das Tier ja sonst keine andere Möglichkeit hätte in die Wohnung zu gelangen als durch akustische Verlautbarung. Im übrigen diene der Garten nicht als Katzenklo. Der Vermieter möchte offenbar schlichtweg keine Tiere haben. Geht das, obwohl alle Parteien im Haus mit der Katze einverstanden wären. Ich würde mich auch bereit erklären das Halten der Katze von dem fortlaufenden Einverständnis abhängig zu machen.

  18. Merle
    Am 12. April 2021 um 14:52

    In unserem Haus leben bereits zwei andere Katzen, im Vertrag steht das eine Erlaubnis vorher eingeholt werden soll. Da jetzt aber schon zwei Katzen hier leben (bei Nachbarn) fragen wir uns ob wir trotzdem eine Erlaubnis benötigen?

  19. Marvin
    Am 15. März 2021 um 12:30

    Guten Tag,

    seit 08/2019 wohne ich in einer Mietwohnung. Beim Einzug füllte ich meine Selbstauskunft aus, in welcher ich keine Katzen meldete. Im Dezember 2020 zog meine Freundin zu mir, und füllt bereits im September 2020 eine Mieterselbstauskunft aus, in welcher Katzenhaltung angemeldet wurde. Dies war bislang auch nicht weiter kommentiert worden. Jetzt wo wir im Februar 2021 zwei Katzen bekommen haben, wird es plötzlich moniert “Es hätte abgesprochen werden müssen”.

    Ist eine Mieterauskunft nicht Auskunft genug über die Planung bzw. das allgemeine Vorsehen? Wir haben 69qm, einen Balkon und leben zu zweit in der Wohnung. Unsere genau gegenüberliegenden Nachbarn haben ebenfalls mind. eine Katze. Kann die Hausverwaltung grundsätzlich die Katzenhaltung aufgrund einer “nicht stattgefundenen Absprache” verwehren, trotz Mitteilung über die Mieterauskunft?

    Grüße, Marvin

  20. Asu
    Am 2. November 2020 um 19:47

    hallo,
    wir leben seit 14 Jahren in einer Mietwohnung mit meinem Mann und unserem Sohn.
    in unserem Mietvertrag steht das wir keine Tiere halten dürfen ( also allgemein Mietvertrag )
    wir haben unseren vorherigen Mieter ( der derzeit zuständig war ) gefragt ( im Voraus wir wohnen in einer Akademie Gelände ) ob wir einen Hund haben dürfen da hat er uns Mündlich zugestimmt das wir einen haben dürfen nur es außerhalb der Akademie ausführen sollten .

    da wir es Zeitlich uns keinen Hund anlegen konnten ( wegen Arbeitsverhältnissen ) haben wir uns jetzt einen Hunde Welpen geholt.

    nur ist uns nachhinein eingefallen des unsere vorheriger Vermieter der uns das mündlich zugesagt hat in die Rente gegangen ist und wir dafür jemand anderen bekommen haben ( der Mietvertrag ist aber mit unserem Rentner Vermieter abgeschlossen )
    kann sie ( die neue zuständige Vermieterin ) nun sagen das wir unseren Hund nicht behalten dürfen ?
    unsere Nachbarn sind damit einverstanden sie haben nichts dagegen das wir einen Hund haben/ und die Wohnung ist 120 Quadrat Meter groß.

    wir haben auch seit 6 Jahren 2 Katzen ! !

    danke im Voraus
    MFG

  21. Florian
    Am 3. September 2020 um 13:06

    Hallo,
    Ich hatte seid längerer Zeit meine Mieter in meinem Haus besucht und festgestellt das sie ohne meine Einwilligung und mein Wissen Und gegen den Mietvertrag ein hund zugelegt haben und deshalb der Laminat Boden vom Hund komplett zerkratzt ist. Was sollte oder kann ich für Schritte einleiten ?

    Grüße Florian.

  22. Denise
    Am 10. August 2020 um 20:23

    Hallo,
    bei uns herrscht folgender Sachverhalt. Mein Mann und ich sind vor ein paar Wochen in unsere 63 qm Mietwohnung gezogen. Nun würden wir uns gerne zwei Katzen anschaffen. Laut Mietvertrag bedarf jede Tierhaltung (außer Kleintiere) der Zustimmung des Vermieters. Er darf diese allerdings nur verweigern, wenn sein berechtigtes Interesse unseres überwiegt, wobei auch Tiergröße, -Art, -Haltung und von dem Tier ausgehende Gefahren berücksichtigt werden müssen.
    Wir haben unseren Vermieter bereits mehrmals um Rückmeldung bzw. Zustimmung gebeten. Bisher kam allerdings noch keine Rückmeldung bzw. wir wurden immer vertröstet damit, dass eine Antwort bis zu einem gewissen Zeitpunkt käme, was dann aber nicht geschah.
    Daher meine Frage. Müssen wir zwingend seine „offizielle“ Zustimmung abwarten, oder können wir, da er uns bisher noch keine Gründe genannt hat die dagegen sprächen, uns die Katzen einfach holen und sein Verhalten wie oben im Text als „stillschweigende Zustimmung“ werten? (Das ganze zieht sich mittlerweile schon über einen Zeitraum von 3 Wochen)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2020 um 11:59

      Hallo Denise,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder Mieterverein?

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Katrin
    Am 29. Juli 2020 um 13:25

    Wenn der Eigentümer die Erlaubnis eines Hundes schriftlich genehmigt hat und ich mich an alle Vorgaben halte, können dann die Nachbarn trotzdem dagegen vorgehen und dadurch einen Grund geben das der Hund wieder weg muss?

  24. Bianca
    Am 22. Juli 2020 um 16:52

    Hallo, folgender Fall. Meine Nachbarn hatten zunächst unerlaubt einen Hund gehalten und daraufhin eine Abmahnung erhalten und darauf hin den Hund wieder weg gegeben. Nun 2 Wochen später haben sie sich einen neuen Hund geholt und offiziell die Genehmigung von der Hausverwaltung erhalten. Jetzt ist es so das ich einen Hund möchte und eine Anfrage auf Genehmigung gestellt habe und man mir abgelehnt hat mit der Begründung das Tier könne den Parkett beschädigen, das Treppenhaus dreckig machen, bellen und weil Kinder im Haus sind geht das nicht. (Lustige ist, ich Selbst habe 3kinder) unter anderem sind das doch keine Gründe für eine Ablehnung wenn man es anderen Nachbarn erlaubt hat. Was kann ich hier in diesem Fall tun?

  25. Steffi
    Am 21. Juli 2020 um 7:00

    Hallo ihr lieben,
    Ich habe im Mietvertrag stehen… Kleintiere erlaubt und Hunde mit Absprache… ich habe 2 königs Pythons ( unter 1m,leben im terra mit schloss) und 4 ratten Mädels, meine Verwaltung macht Stress obwohl die veterinär Tierärztin da waren und alles als super bezeichnet hat. Meine ratten sind super lieb, beißen nicht knabbern nix an und hören wie Hunde auf Wort wenn sie mal flitzen dürfen, ansonsten genießen Sie ihr Leben im Käfig. Mein Sohn hat unsere ratte freddy geschenkt bekommen und er liebt sie sehr, es würde ihm das Herz brechen. Und die schlangen ( Köpfe ca Daumen gross) sind eher die schlaftabletten unter den kriechtieren. Sie genießen sogar das tägliche händling. Selbst mein Sohn weiß wie er sie zu nehmen hat.

  26. Karl
    Am 10. Juli 2020 um 11:10

    Hallo liebes Bußgeldkatalog-Team,
    seit über ein Jahr haben wir mit Erlaubnis des Vermieters zwei Katzen, alle beide kastriert, für unsere beiden Kinder 10J und 12J.
    Sie lieben diese Tiere über alles, gerade in der jetzigen Zeit der Isolierung durch Covid-19 ein idealer Ausgleich gegen Ängst und Frust.
    Nun, hat sich die Nachbarin, die alleine ein Sockwerk unter uns wohnt, mehrmals hinter unserem Rücken beim Vermieter jeweils schriftlich beschwert.
    Dieser fordert uns nun auf, die Katzen zu entfernen, ohne daß wir die Möglichkeit hatten, mit der Nachbarin persönlich zu sprechen.
    Darf man Kindern so ohne weiteres ihre Haustiere wegnehmen, gerade in der jetzigen Zeit der Isolation ?
    Kann das nicht zu Traumata bei Kindern führen, die sich nicht mehr so leicht auflösen lassen ?
    Wie könnte man da vorgehen ?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen…

  27. Antje
    Am 5. Juli 2020 um 17:33

    Habe im Mietvertrag Tierhaltung nicht erlaubt, unterschrieben. Darf ich trotzdem einen Hasen mir anschaffen? Muss ich mit Ärger rechnen?
    Vielen Dank im voraus

  28. Mona
    Am 7. Juni 2020 um 13:39

    Hallo,
    ich habe 3 Meerschweinchen und suche eine Wohnung. Wenn in der Anzeige steht, dass Haustiere nicht erlaubt sind und mich der Vermieter fragt ob ich Haustiere habe, muss ich dann die Wahrheit sagen? Oder kann ich lügen und sagen, dass ich keine habe? Kleintiere wie Meerschweinchen sind doch eh grundsätzlich erlaubt. Kann mich der Vermieter rausschmeinßen wenn er rauskriegt, dass ich Meerschweinchen habe? Wenn ich von Anfang an zugebe, dass ich welche habe, wird der Vermieter mir die Wohnung bestimmt verwehren.
    Viele Grüße
    Mona

  29. Juliane
    Am 5. Juni 2020 um 15:01

    Hallo,

    bei uns im Mietvertrag steht, es erfordert die Erlaubnis vom Vermieter je nach Art und Größe. Wir haben gefragt, ob eine Katzenhaltung möglich ist, zu erst meinte er, es würde nichts dagegen sprechen, aber er berät sich mit seiner Frau, er denkt allerdings, dass sie nichts dagegen hat. Danach haben wir uns eine Katze angeschafft. 3 Wochen später sagt er, die Katzenhaltung wäre nicht erlaubt. Nun hat er unseren Kater gesehen und meinte, es möchte keine Katze in der Wohnung, weil Türen zerkratzen könnten und allgemein keine Tiere in der Wohnung erwünscht sind.
    Ist das rechtens?

    Liebe Grüße Juliane

  30. Cellamare
    Am 16. April 2020 um 2:03

    Mann ich brauch dringend hilfe wir sehr dringend brauch ich jemand der mit mir diesen weg gehen kann wenn jemand gibt oder ob ich jetzt hier richtig oder falsch liege weiß ich es auch nicht ich gibt einfach meine sache jetzt weiter brauch ich eine auf den deckel kriegen oder nicht es wird auch langsam egal ich habe schon so vieles auf meine nase fallen gelassen ist mehr so wie der name von dass ich nicht mehr weiter weiß ich brauch rat und hilfe mir wurden 3 tiere aus meiner haushalt genommen einmal sagt ich will messi wer unsauber und trotzdem habe ich versucht immer wieder die wohnung sauber zu kriegen in griff zu kriege ich schaffe es langsam nicht mehr gleich mit meinen glauben meiner tag am ende bin seit 2 jahre habe ich für so meine tiere zurückzukommen ist nicht gelungen mir jetzt verlangen sie von mir das 1300 € zurückzahlen soll obwohl mal die tiere seit 2 jahre mir weggenommen hat wollen die noch geld haben wollen die in ein heim war ich möchte auch nur meine tiere zurück egal wie ich würde alles tun dafür aber jedes mal egal was ich gemacht habe hat man mir gesagt das ist noch nicht richtig sauber das ist noch nicht perfekt ich weiß selber nicht immer perfekt werden soll in den ich immer das beste hab versucht umgedreht wie ich umdrehe konnte und ist hat nichts gelungen ich weiß nicht ob es gibt ein anwalt oder eine möglichkeit dass sich eher wie meine tiere aus dem rita der amt wieder bekomme ich weiß es nicht ich spitze zu gott hilf mir jemand will das lies bitte helft mir ich brauch dringend jemand der mir hilft

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